Arzneimittelkriminalität

Drei Jahre Haft für Arzneimittel-Dealer

, Uhr
Berlin -

Das Landgericht Hildesheim verurteilte Online-Verkäufer Dennis H. aus Peine zu drei Jahren und zwei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe, weil er mehr als fünf Jahre lang die als Präsentationsarzneimittel eingestuften Produkte „Miracle Mineral Supplements“ MMS und MMS2 vertrieben haben soll. Vorgeworfen wird ihm ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG).

Die beiden Produkte der Firma Luxusline sind gekennzeichnet durch eine unterschiedliche Konzentration verschiedener Substanzen. MMS enthält eine 28-prozentige-Natriumchloritlösung, MMS2 enthält Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion mit der sogenannten Aktivatorlösung, also von Natriumchlorit und Zitronensäure, entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, chlorähnlichem Geruch.

Der 35-jährige Angeklagte soll auf den Websites Hinweise zur angeblich wirksamen Behandlung von verschiedenen Krankheiten wie Diabetes, Asthma, Aids, Herpes und Tuberkulose mittels Links gegeben haben. Er habe zwar geschrieben, dass MMS zur Behandlung von Trinkwasser und nicht zur Behandlung von Krankheiten genutzt werden dürfe. Allerdings sollen dieser Information umgehend Hinweise zur Dosierung, Einnahmehäufigkeit, Mischungsverhältnisse und ähnliches gefolgt sein.

Chlordioxid wird als Bleichmittel von Papier und zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Den Giftnotrufzentralen liegen laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fälle von Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von vor. Auch in anderen Ländern wurden nach Einnahme von unerwünschte Wirkungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, Nierenversagen, Verätzungen der Speiseröhre sowie Atemstörungen beobachtet.

Zuvor hatte des BfArM die Produkte als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft, weil der Hersteller eindeutige Heilversprechen machte und arzneiliche Zweckbestimmungen angab. Zusätzlich wurden die Produkte auch als bedenkliche Arzneimittel nach § 5 Arzneimittelgesetz bewertet, weil mit der Einnahme schädliche Wirkungen verbunden seien, die „über ein vertretbares Maß hinausgehen“. Die Behörde hatte davor gewarnt, diese Präparate anzuwenden, da aufgrund der ätzenden Wirkung erhebliche Gesundheitsgefahren die Folge sein könnten. Nach Angaben des Landgerichts Hildesheim soll es bei den Anwendern auch tatsächlich zu verschiedenen unerwünschten Nebenwirkungen gekommen sein.

Durch den Vertrieb der gefährlichen „Wundermittel“ soll Dennis H. einen Umsatz von etwa. 350.000 Euro erzielt haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihm vor, entgegen § 95 AMG bedenkliche Arzneimittel in Umlauf gebracht zu haben, wobei sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet und aus grobem Eigennutz für sich einen Vermögensvorteil großes Ausmaßes erlangt haben soll.

Im Prozess war neben H. auch ein 43-Jähriger angeklagt, der allerdings nach Auskunft eines Sprechers freigesprochen wurde, da er „nur“ die Website einrichtete, ohne zu wissen, was darüber laufen soll. Die Bild Hannover berichtet zudem, dass der Dennis H. Steuern in Höhe von 96.000 Euro nicht gezahlt habe. Das Landgericht bestätigt, dass H. auch wegen Steuervergehen angeklagt wurde. In der Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine frühere Verurteilung von einem Jahr und sieben Monaten mit einbezogen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte