Vor dem Landgericht Leipzig (LG) kämpft heute ein Apotheker gegen seine Verturteilung. Er hatte im vergangenen Jahr wegen Abrechnungsbetrugs eine Bewährungs- und Geldstrafe erhalten.
Der Apotheker wurde vor einem Jahr vom Amtsgericht Leipzig wegen Betrugs in 56 Fällen – davon 44 Fälle in zwei tateinheitlichen Fällen – schuldig gesprochen und deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Darüber hinaus wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 640.000 Euro angeordnet.
Er soll in der der Zeit von November 2014 bis 2019 Arzneimittel an einen Arzt ausgehändigt haben, die dieser dann an seine Patienten abgab. Die Rezepte stellte er nachträglich aus, damit der Apotheker diese abrechnen konnte. Dem Pharmazeuten hätte laut Urteil bewusst gewesen sein müssen, dass eine Erstattungspflicht aufgrund eines Verstoßes gegen das Apothekengesetz (ApoG) nicht bestand.
Das Amtsgericht ging von 57 Abrechnungsmonaten aus, in denen durch den Apotheker jeweils eine Vielzahl von Rezeptverordnungen an die Krankenkassen weitergeleitet worden sein sollen.
Gegen dieses Urteil hat der Apotheker Berufung eingelegt. Fortsetzungstermine sind nicht bestimmt worden.
Aktualisierung: Kurz vor dem Termin hat der Apotheker den Antrag zurückgenommen.