Arzneimittel-Abgabeterminal

Rowa grübelt über Visavia-Urteil

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Der Schock bei Rowa sitzt offenbar tief, denn schlimmer hätte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Abgabeterminal Visavia fast nicht ausfallen können. Am vergangenen Donnerstag hatten die Leipziger Richter den Betrieb der Automaten weitgehend verboten. Bei Rowa möchte daher noch niemand über die Entscheidung sprechen. Zunächst werde man die Urteilsbegründung abwarten, hieß es auf Nachfrage.

Das BVerwG hat die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten, weil die Apotheker die Angaben auf dem Rezept nicht bei der Abgabe des Arzneimittels vornehmen können. Auch den Betrieb des Terminals durch ein Service-Center außerhalb der Öffnungszeiten hatte das BVerwG moniert. In der Folge dürfen bei Visavia nur OTC-Arzneimittel von dem apothekeneigenen Personal abgegeben werden.

Rowa will jetzt prüfen, inwieweit die Anforderungen hinsichtlich der Dokumentationspflichten sowie der Aufsichts- und Kontrollbefugnisse in der Servicegesellschaft erfüllt werden können. Gestorben ist das Projekt Visavia dem Unternehmen zufolge aber nicht: Unabhängig von der Rechtslage in Deutschland gehe man von einem weiter wachsenden Markt im Ausland aus. Hier entwickele sich die Nachfrage nach Visavia weiter positiv, heißt es in einer Mitteilung des Kelberger Unternehmens.

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