Klage gegen NNF

pDL vom Versender: Kein Geld für DocMorris

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Berlin -

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind ein Alleinstellungsmerkmal der Apotheken vor Ort. Doch so richtig fliegen Medikationsanalyse, Inhalatoren-Schulung & Co. noch nicht. Eine Chance für die ausländischen Versandapotheken, doch denen macht der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) einen Strich durch die Rechnung.

Im zweiten Halbjahr 2024 haben rund 9000 stationäre Apotheken pDL angeboten. Laut NNF wurden 15,6 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet, im gleichen Zeitraum flossen allerdings 79,6 Millionen Euro in den pDL-Topf. Nach Auszahlung blieben damit 444,8 Millionen Euro in Reserve.

In den Topf zahlen auch die Versender ein – und sie bieten offenbar auch pDL an. So heißt es jedenfalls aus dem Lager der Kassen. Der NNF darf zu „einzelnen Kunden und Kundengruppen keine Auskunft geben“, da er im „Verwaltungsrecht unterwegs“ ist, wie es auf Nachfrage heißt.

Shop Apotheke gibt zum Thema ebenfalls keine Auskunft – alles rund um das Thema Rx wird derzeit als absolute Geheimsache eingestuft.

Videosprechstunde bei DocMorris

Auf der Website verweist DocMorris allerdings tatsächlich auf vier der fünf pDL: Inhalationstechnik, orale Anti-Tumortherapie, Immunsuppressiva nach Organtransplantation und erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation. „DocMorris bietet Patientinnen und Patienten erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen wurden eingeführt, um die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern.“

Anspruchsberechtigte können telefonisch einen Termin für die Telefon- oder Videoberatung vereinbaren, den sie von zu Hause wahrnehmen können und der von „pharmazeutischen Expert:innen“ durchgeführt wird. Im Falle einer Videoberatung erhalten Versicherte einen Link, über den sie sich zum vereinbarten Termin einloggen können.

Keine pDL auf Distanz

pDL dürfen allerdings eigentlich nicht telepharmazeutisch erbracht werden. Daher hat der NNF nach Informationen von APOTHEKE ADHOC gegenüber DocMorris auch die Erstattung der durchgeführten Medikationsanalysen verweigert. Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Frankfurt ein Verfahren anhängig – einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

In den FAQ der Abda zu pDL wird auf den Schiedsspruch vom 19. Mai 2022 verwiesen. Dieser setzt Inhalte der pDL fest; sie sind demnach als Anhänge zur Anlage 11 Bestandteil des Rahmenvertrags. In der Leistungsbeschreibung zur Medikationsberatung bei Polymedikation ist geregelt, dass Datenerhebung und -erfassung mittels Brown-Bag-Review im strukturierten Patientengespräch „in der Apotheke“ stattzufinden hat, heißt es in den FAQ.

Können Anspruchsberechtigte nicht selbst in die Apotheke kommen, kann die pDL auch im häuslichen Umfeld erbracht werden. Denn dort sind die Voraussetzungen gegeben, dass der Patient vor Ort anwesend ist und eine haptische Kontrolle der Arzneimittel möglich ist. „Die zusätzliche Möglichkeit der Erbringung im häuslichen Umfeld unterstreicht, dass eine telepharmazeutische Erbringung nicht möglich ist“, so die Abda. Einen entsprechenden Verweis gebe es zudem für die pharmazeutischen Betreuung von Organtransplantierten und der pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie.

Zudem wird von der Adba auf die „Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung: Medikationsanalyse“ verwiesen. Die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation besteht gemäß Leitlinie aus mehreren Prozessschritten. Auch nach dieser Leitlinie werde das Patientengespräch als Brown-Bag-Review „in der Apotheke“ durchgeführt. Dabei wird außerdem auf den Kommentar zur Leitlinie, Punkt 3.1.2 Satz 1 verwiesen.

Im Rahmen des Brown-Bag-Reviews wird bestimmt, was der Patient zum Gesprächstermin „mitbringen“ – also in die Apotheke – soll. Schon der „Brown-Bag-Review“ impliziere ein persönliches Gespräch in der Apotheke vor Ort. „Als ‚Brown Bag‘ bezeichnet man die Arzneimittel (und Nahrungsergänzungsmittel), die der Patient (in seiner braunen Tüte) von zu Hause zu dem vereinbarten Gesprächstermin in die Apotheke mitbringt.“ Im Präsenzgespräch erfolge dann auch eine haptische Kontrolle der mitgebrachten Arzneimittel/Arzneimittelpackungen sowie eine Bewertung des Umgangs des Patienten mit seinen Arzneimitteln.

Dass auch die beiden pDL Inhalationstechnik und Risikoerfassung hoher Blutdruck für die Versender tabu sind, stellt die Abda in den FAQ ebenfalls klar: „Bei der erweiterten Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik und der standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck ergibt es sich von selbst, dass diese nur in der Apotheke erbracht werden können.“

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