Patentschutz

Lilly erhöht Zyprexa-Preise

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Kaum hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember den Patentschutz für Zyprexa bis 2011 wieder hergestellt, hat der Pharmahersteller Lilly die Preise für die Mehrzahl seiner Olanzapin-Präparate kräftig angehoben: Im Durchschnitt stiegen die Preise für Zyprexa zum 1. Februar im Vergleich zum Vormonat um 27 Prozent. Ein Präparat verteuerte sich sogar um rund 50 Prozent.

Mit der Anhebung seien die Preise lediglich wieder auf das Niveau von Dezember 2008 angeglichen worden, sagte ein Lilly-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zum 1. Januar hatte der Hersteller in Erwartung eines damals geplanten Festbetrags die Preise abgesenkt, um Aufzahlungen für Zyprexa-Patienten zu vermeiden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung hatte der BGH sein Urteil noch nicht gefällt. Heute sieht der Konzern keine Veranlassung mehr, den niedrigen Preis zu halten.

Im Jahr 2007 hatten zahlreiche Generikafirmen Olanzapin-Präparate auf den Markt gebracht, nachdem das Bundespatentgericht (BPG) den Schutz für den Wirkstoff für nichtig erklärt hatte. Die Konkurrenzpräparate hatten Lilly zufolge 2008 zum Umsatzverlust des Konzerns in Höhe von 2 Prozent beigetragen. 70 Olanzapin-Tabletten mit jeweils 15 Milligramm Wirkstoff kosteten im Dezember vergangenen Jahres beim günstigsten Generikaanbieter 245 Euro und damit mehr als 70 Prozent weniger als das Originalpräparat heute.

Die Krankenkassen müssen der finanziellen Mehrbelastung tatenlos zusehen: „Die Hersteller haben alle zwei Wochen die Möglichkeit die Preise neu festzustetzen. Das sieht unsere Gesetzgebung so vor, das ist freie Marktwirtschaft“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Mit der BGH-Entscheidung im Rücken kann Lilly die Generikahersteller mit Olanzapin-Variante auf Schadenersatz verklagen. Ob der Originalhersteller seine Ansprüche tatsächlich vor Gericht geltend macht, ist allerdings fraglich. Wahrscheinlicher erscheinen außergerichtliche Einigungen mit den Generikafirmen. Die betroffenen Firmen waren mit Verweis auf die laufenden Verfahren bislang nicht zu einer Stellungsnahme bereit.

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