Schweinegrippemittel

Hersteller verklagt BfArM

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Der Naturproduktehersteller Dr. Pandalis Urheimische Medizin geht juristisch gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor. Das Unternehmen fühlt sich von der Behörde zu Unrecht angegriffen und hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Zudem soll die zuständige Staatsanwaltschaft gegen das BfArM ermitteln.

Hintergrund ist eine Pressemitteilung des BfArM vom vergangenen Freitag. Darin hatte das BfArM vor dem Bezug von illegalen Grippemitteln aus dem Internet gewarnt. In der Pressemitteilung hieß es zudem wörtlich: „Auch vor ominösen Produkten wie Cystus 052, die weder als Arzneimittel geprüft noch zugelassen wurden, wird gewarnt.“

Aus Sicht des Herstellers ist es unverständlich, wie es „zu dieser juristisch völlig unhaltbaren und sachlich durch nichts zu rechtfertigenden Verleumdung eines einzelnen Produkt durch die Behörde kommen konnte“. Cystus 052 sei kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt und als solches mit der CE-Kennzeichnung versehen und damit rechtmäßig am Markt verfügbar. „Dem BfArM sollte diese Kategorisierung bekannt sein, schließlich ist die Behörde sowohl für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig“, sagte Geschäftsführer Dr. Georgios Pandalis gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Anders als vom BfArM suggeriert, handele es sich bei Cystus 052 also weder um „ein Arzneimittel“ noch um „ein fragwürdiges Produkt“, stellt das Unternehmen klar. „Vielmehr enthält Cystus052 hochpolymere pflanzliche Polyphenole, die sich in vitro und in gängigen Tier-Infektionsmodellen als hochgradig antiviral wirksam herausgestellt haben.“

Nachdem Dr. Pandalis rechtliche Schritte gegen das BfArM eingeleitet hatte, wurde noch am Freitag eine aktualisierte Fassung der Pressemitteilung verschickt - allerdings ohne Richtigstellung: Die Passage über Cystus 052 wurde einfach weggelassen.

Dem Unternehmen reicht diese Reaktion nicht: Derzeit werde geklärt, in welchem Umfang das BfArM für den „erheblichen Umsatz- und vor allem Image-Schaden“ zu haften habe.

Beim BfArM wollte man sich gegenüber APOTHEKE ADHOC nicht zu dem Vorgang äußern. Derzeit prüfe die Rechtsabteilung den Fall. „Das ist ein schwebendes Verfahren, zu dem wir keine Stellung nehmen“, sagte eine Sprecherin.

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