Drogerieketten

Gütertrennung bei Schlecker

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Zwischen Privat und Geschäft hat Anton Schlecker nicht getrennt: Als eingetragener Kaufmann haftet der Drogerie-König mit seinem gesamten Vermögen. Dieser Fall ist nun eingetreten, das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Am Hungertuch muss der Unternehmer in absehbarer Zukunft dennoch nicht nagen. Denn privat hatte der eigenwillige Firmenchef mit seiner Frau offenbar eine Gütertrennung vereinbart.

Wie das Manager Magazin berichtet, dürfen Schleckers Frau und Kinder ihr Privatvermögen weitgehend behalten. Laut Informationen der Wirtschaftswoche gehören die Kinder über ihre Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft LDG sogar zu den größten Gläubigern ihres Vaters.

Noch im Januar hatte Schleckers Tochter Meike erklärt , dass die Familie nicht mehr über wesentliches privates Vermögen verfüge. Von „intimen Kennern“ der Vermögensverhältnisse will das Manager Magazin jedoch erfahren haben, dass der Familie monatlich rund 70.000 Euro zur Verfügung stehen.

Der Firmenpatriarch lebt allerdings laut Bericht am Minimum: Laut Manager Magazin hat er keine Kreditkarte mehr und darf monatlich nur einen gesetzlich vorgeschrieben Höchstbetrag von 1028,98 Euro von einem Pfändungsschutzkonto abheben.

 

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