Großhandelskonditionen

Debatte um falsche Rabatte

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Berlin -

Der Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz hat die Debatte um die Einkaufskonditionen weiter angeheizt. Unechte Skonti und versteckte Rabatte sind nach den Plänen des Bundesjustizministeriums (BMJV) künftig strafbar. Wie relevant das für Apotheken tatsächlich wird, dabei gehen die Bewertungen auseinander. Aber der Markt ist in Unruhe.

Die Großhändler Phoenix und Gehe sind nach Berichten ihrer Kunden nicht nur bei den Rabattkürzungen derzeit ungewöhnlich gut im Takt, sondern auch in Sachen Skonto. Beide versuchen offenbar, die Zahlungsziele zu verkürzen – von fünf bis sieben Tagen ist die Rede. Bei Dekadenrechnung gibt es dafür etwa 1,5 Prozent Skonto. Die bisher ebenfalls verbreiteten Skonti bei Zahlung am 20. des Folgemonats werden quasi ganz gestrichen.

Die einen sehen darin einen weiteren Versuch, die Konditionen zu kürzen. Möglicherweise steht dahinter aber auch das Bestreben der Großhändler, ihre Einkaufsmodelle rechtssicherer zu machen. Denn die Experten sind sich relativ einig darin, dass echte Skonti mit einer plausiblen Gegenleistung zulässig sind und bleiben.

Der Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Joachim Wüst von der Kölner Kanzlei PNHR stört sich daran, dass Rabatte und Skonti in der aktuellen Debatte gleichgesetzt werden: „Ein Rabatt reduziert den Einkaufspreis, Skonti haben darauf überhaupt keinen Einfluss und werden zudem auf einem anderen Buchhaltungskonto verbucht. Es handelt sich dabei also ganz offensichtlich um zwei vollkommen verschiedene Dinge.“ Spannend ist aber auch aus seiner Sicht die Frage, wann ein Skonto als versteckter Rabatt gewertet werden könnte.

Grundsätzlich kein Problem sieht Wüst darin, wenn ein Großhändler seinen Kunden unterschiedliche Skontosätze gewährt: „Eine Differenzierung je nach getätigtem Umsatz und damit nach der Höhe der umgehenden Zahlung ist sicherlich begründbar. Schließlich variieren Kontokorrentzinsen auch je nachdem, um wie viel das Konto überzogen wird.“ Schwieriger sei schon eine Unterscheidung zwischen Produktgruppen. „Das ist aus ökonomischer Sicht einfach nicht logisch und legt zumindest des Verdacht nahe, dass das Skonto nur so genannt wird.“

Darunter könnten auch Angebote fallen, wie es sie regelmäßig von verschiedenen Anbietern gibt: Die Noweda beispielsweise bewarb noch in der vergangenen Woche wieder ihre „Rx-Rennerbörse“: Ausgewählte Schnelldreher gab es mit jeweils 3 Prozent Rabatt und Skonto, wenn mindestens fünf Stück pro PZN bestellt werden. Das Angebot gilt nur an einem Tag.

Doch auch bei den regulären Vereinbarungen gewähren die meisten Großhändler Skonto nur auf Teile ihres Sortiments. Häufig sind bestimmte Produktgruppen wie Betäubungsmittel oder Kühlware ausgeschlossen. Bei den OTC-Konditionen wird das Skonto oft sogar direkt verrechnet.

Angestachelt von der aktuellen Debatte über die angebliche Unzulässigkeit der Skonti drehen einige Apotheken den Spieß jetzt um: Ein Inhaber berichtet, er habe seinen Großhändlern mitgeteilt, dass er seine Rechnung nur noch teilweise zum vereinbarten Zeitpunkt begleichen werde. Die nicht skontierte Ware werde er erst nach 30 Tagen bezahlen.

Der erste Großhändler habe sich nach einigem Gemurre schon darauf eingelassen, zwei verschiedene Rechnungen zu stellen, berichtet der Apotheker. Zwei weitere Lieferanten hätten entsprechende Schritte in Aussicht gestellt – auch gegenüber anderen Kollegen.

Ob ein Skonto als echt oder unecht angesehen werden muss, hängt auch von seiner Höhe ab. Werte um 5 Prozent könnten schnell als versteckte Rabatte gewertet werden – sind aber für Apotheken derzeit ohnehin nicht zu erreichen. Möglicherweise werde der Gesetzgeber hier noch eine Obergrenze vorgeben. Von zu viel Regulation hält Wüst persönlich nichts: „Die Frage, was handelsüblich ist, dürfte auch so zu klären sein“, so der Steuerberater.

Für Wüst steht fest, dass Rabatt und Skonto in Summe mehr als 3,05 Prozent betragen dürfen, ohne dass damit die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verletzt wird: „Natürlich darf ich den Herstellerabgabepreis plus 70 Cent mit einem Skonto unterschreiten. Hier wird eine Gegenleistung dafür bezahlt, dass der Apotheker durch seine umgehende Zahlung dem Großhändler die Zwischenfinanzierung über eine Bank erspart. Das hat absolut nichts mit einem Preisrabatt zu tun“, so Wüst.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte auf Nachfrage ebenfalls erklärt, dass es grundsätzlich möglich sei, Skonti auch außerhalb der gesetzlichen Schwellen zu gewähren. „Was ein reguläres Skonto ist, muss im Einzelfall entschieden werden“, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Die Wettbewerbszentrale ist dagegen der Auffassung, dass die Preisvorschriften auch für Skonti gelten. Der Großhändler AEP wurde deswegen abgemahnt, der Fall geht demnächst vor Gericht. Von dem Referentenentwurf zum Anti-Korruptionsgesetz fühlt sich AEP in seiner Konditionenpolitik bestärkt. Denn das Modell gelte für alle Kunden und Produkte. AEP gewähre ausschließlich echte Skonti, Anreize zur Bevorzugung einzelner Produkte oder Umsatzziele würden nicht geschaffen.

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