Bundesverwaltungsgericht

Endspiel für Rowas Visavia

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Übermorgen gilt es für den Automatenhersteller Rowa: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verhandelt am Donnerstag über die Rechtmäßigkeit des Abgabeterminals Visavia. Die Richter müssen in letzter Instanz entscheiden, ob Apotheker Arzneimittel über Automaten abgeben dürfen. Die Vorinstanzen hatten in dieser Frage unterschiedlich geurteilt. Es geht um apothekenrechtliche Grundsatzfragen.

Als Rowa im Jahr 2004 Visavia auf den Markt gebracht hat, hatte wohl niemand bei dem Kelberger Unternehmen erwartet, dass sich irgendwann die obersten Verwaltungsrichter des Landes mit dem Terminal befassen würden. Denn eigentlich soll Visavia Apothekern den Notdienst erleichtern: Über eine Videokonferenz können Kunden Kontakt zu einem Apotheker im Call-Center herstellen und sich beraten lassen. Visavia scannt das Rezept, ein Kommissionierer holt das Arzneimittel aus dem Lager der Apotheke und transportiert es über ein Förderband zum Ausgabeschacht.

Derzeit gibt es Visavia bundesweit in 35 Apotheken. Die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden und Gerichte sind unterschiedlicher Auffassung zur Rechtmäßigkeit. Je nach Entscheidung der Vorinstanz oder Bescheid des Regierungspräsidiums sind die Terminals daher unterschiedlich in Betrieb. Während einige Apotheker ihren Visavia bis zu einer endgültigen Entscheidung komplett nutzen dürfen, geben andere nur OTC-Arzneimittel oder freiverkäufliche Präparate ab. Umstritten ist, wie streng die Apothekenbeitriebsordnung (ApBetrO) auszulegen ist.

Das BVerwG befasst sich am Donnerstag mit zwei Revisionsverfahren des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Ob die Leipziger Richter Visavia komplett verbieten oder - möglicherweise unter Auflagen - erlauben, wird vermutlich aber erst einige Wochen nach der Verhandlung bekannt gegeben werden. Rowa dürfte bei der Verhandlung trotzdem die Ohren spitzen, um eine Tendenz aus den Kommentaren und Fragen der Richter heraus zu hören.

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