Pick-up-Verbot

Drogerieketten mit Ministerien zufrieden

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Die Drogerieketten dm und Schlecker sind zufrieden mit den Stellungnahmen aus Bundesjustiz- und -innenministerium. dm-Geschäftsführerin Petra Schäfer sagte: „Seit Beginn der Zusammenarbeit mit der Europa Apotheek Venlo sind wir von der Rechtmäßigkeit unseres Kooperationsmodells überzeugt. Wir freuen uns über die Bewertung der Ministerien, die offenbar unsere Einschätzung teilen. Schließlich ist es im Sinne der Verbraucher, wenn diese kostengünstig sichere Arzneimittel kaufen können.“

Bei Schlecker fand man deutlichere Worte: „Es ist erfreulich, dass sich trotz des immensen Lobbyistendrucks die Ressorts Justiz und Inneres von Sachargumenten leiten ließen“, so Vitalsana-Chef Klaus Hübner gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Das geplante Pick-up-Verbot schätzten wir von Anfang an als rechtlich unzulässig ein. Die Verbraucherschutzinteressen waren erkennbar nur vorgeschoben.“

Im „normalen Arzneimittel-Versandhandel“ würden Pakete auch bis zur Abholung beispielsweise in Post-Filialen gelagert. „Das wird im Unterschied zur Zwischenlagerung in Drogeriemärkten als unproblematisch angesehen, obwohl das Drogeriemarkt-Sortiment seit jeher zum Teil bereits aus (freiverkäuflichen) Arzneimitteln besteht und somit die entsprechende Sachkunde und Warensicherheit gewährleistet sind.“ Man werde die weitere Entwicklung dieser Thematik sehr genau beobachten und begleiten.

Justiz- und Innenministerium hatten in ihren Stellungnahmen verfassungsrechtliche Bedenken und einen Mangel an plausiblen Gründen für ein Pick-up-Verbot geltend gemacht. Das Gesundheitsministerium hatte sein Bedauern geäußert, dass es im Rahmen der Ressortabstimmung zu keiner Einigung gekommen sei. In der kommenden Woche soll der Kabinettbeschluss zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorgestellt werden - vermutlich ohne Pick-up-Verbot.

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