„Top-Mediziner“

Burda: Gericht verbietet Ärzte-Siegel

, Uhr aktualisiert am 13.02.2023 18:21 Uhr
Berlin -

Das Landgericht München hat dem Burda-Verlag die Verleihung und Veröffentlichung von „Ärzte-Siegeln“ untersagt, die den Anschein einer neutralen und objektiven Überprüfung erwecken. Damit gab die 4. Handelskammer am Montag der  Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Gericht zufolge veröffentlicht der Verlag einmal im Jahr das Magazin „Focus Gesundheit“ unter dem Titel „Ärzteliste“. Solche
Listen sind erlaubt. Die Siegel erweckten jedoch den Eindruck, dass die als „Top-Mediziner“ oder „Focus-Empfehlung“ bezeichneten Ärzte „aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen“. Damit verließen sie in irreführender Weise den Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags und erweckten den Eindruck, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt, kritisierte die Kammer. Das sei wettbewerbswidrig.

Bei den Empfehlungslisten berücksichtige der Verlag auch subjektive Elemente wie zum Beispiel die Kollegenempfehlung oder die
Patientenzufriedenheit, teilte das Gericht mit. Tatsächlich lasse sich die Qualität ärztlicher Dienstleistungen nicht objektiv mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen. Verbraucher würden die Ärzte-Siegel aber ähnlich wie Prüfsiegel der Stiftung Warentest auffassen und davon ausgehen, die Ärzte seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden.

Gegen eine Lizenzgebühr von rund 2000 Euro netto könnten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik „Focus Empfehlung“ erhalten und damit für sich werben. Die Vergabe der Siegel zwecks Werbung verstoße „gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot“, urteilte die Kammer.

Burda hält das Urteil für falsch und will Berufung einlegen. „Die Ärzte-Empfehlungslisten sind für Patienten eine der wenigen objektiven Informationsquellen. Sie tragen zusammen mit den in Praxen und auf Websites platzierten Empfehlungssiegeln zur Orientierung bei“, so eine Sprecherin.

Die Listen würden auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt. „Ganz im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus werden für die Listen eine Vielzahl relevanter Kriterien herangezogen und die Ergebnisse verständlich aufbereitet.“ Nicht nur die Erstellung der Listen, sondern auch die fortlaufende Optimierung der Methodik seien aufwändig und würden durch die Lizenzierung des Focus-Logos in Form der Empfehlungssiegel finanziert.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Tipps und Tricks für die Protestaktion
Abda will nicht länger warten
Mehr aus Ressort
Frankfurter Wettbewerbszentrale vs. Katjes
Klimaneutral: BGH prüft Kriterien für Werbung
Botschafter besucht OTC-Hersteller
Engelhard spendet 100.000 Euro an die Ukraine

APOTHEKE ADHOC Debatte