Privat- vs. GKV-Termine

Arzttermine: Doctolib wegen Irreführung verurteilt

, Uhr aktualisiert am 16.01.2026 10:11 Uhr
Berlin -

Der Verbraucherzentrale Bundesverand (vzbv) hatte gegen das Ärzteportal Doctolib geklagt. Das Problem: Suchen Patient:innen mit der Filtereinstellung „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“, tauchen in den Suchergebissen trotzdem auch Arzttermine für Selbstzahler:innen auf. Die Verbraucherzentrale befand, dass gesetzlich Versicherte nicht zur Buchung von Privatsprechstunden verleitet werden dürften und reichte Klage beim Landgericht Berlin (LG) ein. Das LG gab der Klage wegen Irreführung statt.

Laut vzbv sollten Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche zu erkennen sein. Wenn GKV-Versicherte bewusst nur nach Kassenleistungen suchten, dürften dann auch nur diese angezeigt werden. „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, so Susanne Einsiedler, vzbv-Rechtsreferentin.

Selbstzahlertermine trotz GKV-Suche

„Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden.“ Darüber würden Nutzer:innen erst nach Auswahl des Termins über ein Pop-up-Fenster informiert. In einem dokumentierten Fall hieß es darin zum Beispiel neben der Info zur Selbstzahlerleistung: „Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 Euro bar mit.“

Das LG teilte die Auffassung der Verbraucherschützer: Die strittige Filterfunktion sei irreführend, da sie die Erwartung wecke, dass sich die Suche auf GKV-Termine beschränke. Der abschließende Warnhinweis komme nach Auffassung der Richter zu spät, denn an dieser Stelle seien Patient:innen bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis überhaupt anzusehen.

Womöglich würden so Privattermine gewählt, um den Suchvorgang nicht erneut starten zu müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Doctolib wehrt sich

Doctolib selbst setze sich für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Dienste im Interesse von Patient:innen und Ärzt:innen ein, heitß es vom Unternehmen. „Doctolib hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin Berufung eingelegt, da wir nach wie vor eine abweichende Rechtsauffassung vertreten. Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Patient:innen zutreffend ab und kann unserer Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise. Auch gesetzlich Versicherte haben in Deutschland das Recht, sich auf Selbstzahlerbasis behandeln zu lassen“, heißt es.

Immer wieder schwerwiegende Probleme

Der vzbv weist darauf hin, dass kommerzielle Online-Terminvermittler grundsätzlich eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichten. „Allerdings zeigen Marktchecks des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass Verbraucher:innen dort immer wieder auf schwerwiegende Probleme stoßen. So wurden zum Beispiel Arzttermine angezeigt, die nicht verfügbar, nicht passend oder kostenpflichtig waren“, heißt es weiter.

Wenn demnächst gesetzlich die Vergabe von Arztterminen reguliert werde, brauche es dann auch verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale, fordert der vzbv – diskriminierungsfrei, ohne dass Patientengruppen schlechter gestellt würden. Die Nutzung kommerzieller Dienste dürfe zudem nicht zur Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung werden, die Buchung vor Ort und per Telefon weiter möglich bleiben.

Patientenbeauftragter begrüßt Urteil

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze begrüße das Urteil: „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es richtungsweisend für die Zukunft der Terminbuchung“ erklärt Schwartze. Zwischen privat und gesetzlich Versicherten bilde sich zunehmend eine Zwei-Klassen-Medizin heraus, die insbesondere beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung spürbar sei.

„Gesetzlich Krankenversicherte warten ohnehin bereits länger auf Arzttermine als Privatversicherte. Mit einem solchen Vorgehen, das vermeintlich filtert, dann aber doch Termine für Selbstzahlung anzeigt, wird es Patientinnen und Patienten zusätzlich unnötig erschwert.“

Von Patientinnen und Patienten werde dies als „frustrierend, unfair und demotivierend“ erlebt, betonte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Im schlimmsten Fall werde die Suche nach der benötigten Hilfe eingestellt. „Um diese unzulässige Ungleichbehandlung zu verhindern, das Vertrauen in das Gesundheitssystem wiederherzustellen und die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung zu wahren, bedarf es einheitlicher regulierender Rahmenbedingungen und womöglich auch Verbote von ungleichbehandelnden Praktiken“, bekräftigte Schwartze.

„Es darf insbesondere keine Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat Versicherten mehr stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Terminen und Behandlungen muss gewährleistet sein.“

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