Privat- vs. GKV-Termine

Arzttermine: Doctolib wegen Irreführung verurteilt

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Berlin -

Der Verbraucherzentrale Bundesverand (vzbv) hatte gegen das Ärzteportal Doctolib geklagt. Das Problem: Suchen Patient:innen mit der Filtereinstellung „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“, tauchen in den Suchergebissen trotzdem auch Arzttermine für Selbstzahler:innen auf. Die Verbraucherzentrale befand, dass gesetzlich Versicherte nicht zur Buchung von Privatsprechstunden verleitet werden dürften und reichte Klage beim Landgericht Berlin (LG) ein. Das LG gab der Klage wegen Irreführung statt.

Laut vzbv sollten Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche zu erkennen sein. Wenn GKV-Versicherte bewusst nur nach Kassenleistungen suchten, dürften dann auch nur diese angezeigt werden. „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, so Susanne Einsiedler, vzbv-Rechtsreferentin.

Selbstzahlertermine trotz GKV-Suche

„Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden.“ Darüber würden Nutzer:innen erst nach Auswahl des Termins über ein Pop-up-Fenster informiert. In einem dokumentierten Fall hieß es darin zum Beispiel neben der Info zur Selbstzahlerleistung: „Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 Euro bar mit.“

Das LG teilte die Auffassung der Verbraucherschützer: Die strittige Filterfunktion sei irreführend, da sie die Erwartung wecke, dass sich die Suche auf GKV-Termine beschränke. Der abschließende Warnhinweis komme nach Auffassung der Richter zu spät, denn an dieser Stelle seien Patient:innen bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis überhaupt anzusehen.

Womöglich würden so Privattermine gewählt, um den Suchvorgang nicht erneut starten zu müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Immer wieder schwerwiegende Probleme

Der vzbv weist darauf hin, dass kommerzielle Online-Terminvermittler grundsätzlich eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichten. „Allerdings zeigen Marktchecks des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass Verbraucher:innen dort immer wieder auf schwerwiegende Probleme stoßen. So wurden zum Beispiel Arzttermine angezeigt, die nicht verfügbar, nicht passend oder kostenpflichtig waren“, heißt es weiter.

Wenn demnächst gesetzlich die Vergabe von Arztterminen reguliert werde, brauche es dann auch verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale, fordert der vzbv – diskriminierungsfrei, ohne dass Patientengruppen schlechter gestellt würden. Die Nutzung kommerzieller Dienste dürfe zudem nicht zur Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung werden, die Buchung vor Ort und per Telefon weiter möglich bleiben.

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