Kommentar

Landidylle mit easy

, Uhr
Berlin -

Einige Apotheker möchten ihren Kunden Geld schenken, wenn diese mit

Rezepten kommen. Ob sich das lohnt, muss jeder selbst ausrechnen. Ob das

erlaubt ist, daran basteln seit Jahren die Gerichte. Weil es trotz

zahlloser Verfahren hierüber immer noch keine Rechtsklarheit gibt, zieht

ein easy-Apotheker jetzt nach Karlsruhe. Das ist sein gutes Recht, doch

die Verfassungsbeschwerde ist ein Risiko für das gesamte System.

Natürlich ist die unklare Situation für Apotheker frustrierend, die nach der BGH-Entscheidung weiter auf Treuetaler, Boni oder Prämien setzen wollten. easyApotheke hatte versucht, unter der „Bagatellschwelle“ zu bleiben und trotzdem den Discountgedanken zu stärken. Jetzt sollen die Verfassungshüter klären, ob die festen Arzneimittelpreise sich überhaupt lohnen.

Ein Argument von easy: Die Preisbindung schütze die flächendeckende Versorgung nicht, sondern gefährde diese. Mit Höchst- statt Festpreisen könnten Landapotheken die Preise senken, um mehr Kunden in die Provinz zu locken, so der Gedanke.

Überzeugend ist das nicht: Denn es müssten sich schon viele Patienten ins Auto setzen und ihr Rezept aufs Land fahren, damit sich der Margenverlust rechnet.

Bislang haben sich die Versandapotheken für das Höchstpreismodell stark gemacht. Und nach den jüngsten Entwicklungen in diesem Marktsegment darf bezweifelt werden, dass sie daraus ein profitables Geschäftsmodell stricken könnten. Vielleicht reift langsam die Erkenntnis, dass das Apothekenhonorar für Geschenke nicht ausreicht.

Das wirft die Frage auf, warum easy für Höchstpreise kämpft. Denn damit wäre notwendigerweise weniger Geld im System – und vermutlich weniger Apotheken überlebensfähig. Dass die Versandapotheken auf so einen Verdrängungswettbewerb setzen, erscheint noch halbwegs plausibel. Doch warum eine Apothekenkooperation?

easy müsste darauf vertrauen, dass sich die Franchisenehmer in der Rabattschlacht durchsetzen. Weniger Marge, dafür mehr Kunden. Wenn das die Strategie hinter den Rx-Boni ist, hat das mit flächendeckender Versorgung nichts zu tun.

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