Video-Interview BAH

„Apotheker sollen nur Patienten versorgen“

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In seiner Stellungnahme zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hat sich der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) überraschend dafür ausgesprochen, Apotheken künftig das Großhandelsgeschäft zu verbieten. APOTHEKE ADHOC sprach mit Dr. Hermann Kortland, BAH-Geschäftsführer Grundsatzfragen GKV/ Wirtschaft/Internationales, über den Graumarkt, Pflichten für den Großhandel und die Aufgaben der Apotheken.



ADHOC: Was verstehen Sie unter Graumarkt?

KORTLAND: Über den Graumarkt, also über graue Kanäle, gelangen Arzneimittel, die für die Versorgung deutscher Patienten gedacht sind, ins Ausland. Der Grauhändler erzielt dabei auf Grund des unterschiedlichen Preisniveaus eine Rendite. Wir hatten diese Erscheinung in der Vergangenheit häufig, gerade bei innovativen, hochpreisigen Arzneimitteln. Es gibt Belege und Beweise dafür, dass bei diesen hochinnovativen Arzneimitteln in Deutschland Versorgungsengpässe aufgetreten sind, dass diese Arzneimittel in Apotheken also nicht vorhanden waren.



ADHOC: Welche Präparate sind betroffen?

KORTLAND: Es ist natürlich schwierig, einzelne Präparate, etwa Atemwegpräparate oder Krebsmittel, zu nennen. Das steht mir als Verbandsvertreter auch nicht zu. Es sind aber durchgängig alle innovativen Arzneimittel betroffen - in allen Indikationsbereichen. Und es ist ein flächendeckendes Problem. Es reicht ja aus, dass Arzneimittel im Ausland, beispielsweise in Großbritannien oder in den USA, zu höheren Preisen abverkauft werden können. Dann ist die Gefahr des Graumarkts für viele innovative Arzneimittel gegeben.



ADHOC: Wie groß ist der Graumarkt?

KORTLAND: Mir sind im Moment keine aktuellen Zahlen in Millionen oder Milliarden Euro bekannt. Ich kann leider nichts dazu sagen.



ADHOC: Wie soll der Graumarkt eingeschränkt werden?

KORTLAND: Wir haben zunächst einmal gefordert, dass der pharmazeutische Großhandel sich verpflichtet, Arzneimittel nur beim pharmazeutischen Unternehmer zu kaufen. Das ist ein Ausgleich zum Belieferungsanspruch, den der Gesetzgeber dem pharmazeutischen Großhandel eingeräumt hat. Damit ist sicherlich nicht für alle Zeiten ausgeschlossen, dass der Großhändler doch ins Ausland absetzt. Aber die Gefahr ist deutlich reduziert, denn wenn der Großhandel verpflichtet ist, nur beim Originalhersteller einzukaufen, dann darf er im Umkehrschluss nicht mehr im Graumarkt, im Zwischenhandel kaufen. Das würde sicherlich dem Graumarkt und dem Abfluss von Arzneimitteln ins Ausland einen Riegel vorschieben.



ADHOC: Warum sollen Apotheker keine Großhändler sein?

KORTLAND: Wir treten dafür ein, dass der Apotheker über den apothekenüblichen Betrieb hinaus keinen weiteren Großhandel betreiben darf. Ein Apotheker ist ein Apotheker, soll die Patienten mit Arzneimitteln versorgen und hat nicht die gesetzliche Aufgabe, andere Apotheken oder andere Großhändler mit Arzneimitteln zu versorgen. Der Apotheker ist gebunden an den apothekenüblichen Betrieb. Er kann bis zu drei Filialapotheken betreiben. Das ist völlig in Ordnung und auch richtig. Aber dass ein Apotheker daneben, über den Filialbetrieb hinaus, noch Großhandel betreibt, das ist nach unserer Auffassung nicht gerechtfertigt.

 

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