Bestechungsvorwurf

Anklage gegen Ratiopharm- Außendienstlerin

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Wegen des Verdachts auf Bestechung im geschäftlichen Verkehr hat die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage gegen eine Außendienstmitarbeiterin des Generikakonzerns Ratiopharm erhoben. Ein Sprecher der Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht des MDR-Thüringen. Die Angeschuldigte soll zwischen 2003 und 2005 in 25 Fällen Ärzte beschenkt haben, damit diese vermehrt Ratiopharm-Präparate verschreiben. Weil die Gutscheine oder Geschenke wie Chipkarten-Lesegeräte jeweils nur einen Wert von rund 200 Euro hatten, wurden die Verfahren gegen mehrere Ärzte eingestellt.

Der Fall steht im Zusammenhang mit bundesweiten Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hatte 2009 etliche Verfahren an Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet abgegeben. Anklage erhoben hat bis jetzt außer Erfurt aber nur die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Etliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Ratiopharm-Mitarbeiter wurden bereits eingestellt.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Erfurt sind insofern überraschend. Denn die Ulmer Ermittler hatten den Tatbestand der Bestechung bereits relativ früh verworfen. Auch einem Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zufolge verstießen die Vereinbarungen nicht gegen geltendes Recht. Die Behörden in Frankfurt, Bielefeld, Bochum und Paderborn hatten ihre Fälle zu den Akten gelegt.

Ratiopharm will nicht immer wieder von der Vergangenheit eingeholt werden und bleibt bei den gewohnten Formulierungen: „Das betrifft Vorgänge aus den Jahren 2002 bis 2005. Dabei ist weder ein Schaden entstanden noch wurde aus unserer Sicht ein Straftatbestand erfüllt“, so ein Konzernsprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der Generikahersteller hat aus der Geschichte gelernt: „Ratiopharm nimmt seit Jahren Abstand von Vertriebspraktiken, die in der Öffentlichkeit als unredlich empfunden werden könnten“, so der Sprecher.

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