EuGH-Spezial

Österreichs Absage an Ketten

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Die Österreichische Apothekerkammer begrüßt den Schlussantrag des Generalanwalts. „Wir gehen davon aus, dass sich dieser Schlussantrag positiv auf das österreichische Apothekensystem auswirken wird“, sagte Mag. pharm. Heinrich Burggasser, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer. Der Schlussantrag sei ein „Sieg der Vernunft“.

Die beiden EuGH-Verfahren gegen Italien und Deutschland stehen zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu dem von der EU-Kommission 2005 gegen Österreich eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren. Dennoch sei der Schlussantrag maßgeblich für den weiteren Verlauf des eigenen EU-Mahnverfahrens, so Burggasser. In Österreich stehen stehen eine Verbot von Mehrheitsbeteiligungen an Apotheken sowie die Bedarfsprüfung auf dem Prüfstand.

Der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts zeige, dass die freie Marktwirtschaft im Gesundheitssystem nicht als der Weisheit letzter Schluss gesehen werde, so der Kammerpräsident. Das österreichische Apothekensystem mit seinen klaren Regeln garantiere eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. „Apotheken sperren da auf, wo sie gebraucht werden und nicht dort, wo der meiste Umsatz erzielt wird. Apothekenketten leisten diese flächendeckende Versorgung nicht. Das führt in der Regel zu einer Verschlechterung der Arzneimittelversorgung.“

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