Ab 4 Monaten

Für Babys: FDA erteilt Notfallzulassung für Coronaimpfstoffe

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Berlin -

Die Corona-Impfstoffe der Hersteller Biontech und Moderna sind in den USA nun auch für Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zugelassen. Die US-Arzneimittelbehörde FDA habe ihnen Notfallzulassungen für diese Altersgruppe erteilt, erklärten die Hersteller am Freitag.

Ein Beratergremium der FDA hatte einstimmig für die Zulassung für Kinder ab sechs Monaten gestimmt. Damit könnte es mit den Impfungen gegen das Coronavirus in dieser Altersgruppe in den USA demnächst losgehen. Von der US-Regierung hatte es vor einigen Tagen geheißen, dass etwa ab dem 21. Juni damit gerechnet werde.

Zuvor war der Impfstoff von Biontech in den USA für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren zugelassen, der Impfstoff von Moderna für Menschen ab 18 Jahren. Der Moderna-Impfstoff bekam nun auch eine Notfallzulassung für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren.

Die Dosierung in dieser Altersgruppe ist sehr gering. So sollen Babys und Kleinkinder zwischen sechs Monaten und vier Jahren lediglich 3 µg erhalten pro Spritze erhalten. In Deutschland können Kinder ab 5 Jahren mit dem speziellen Kinder-Comirnaty Impfstoff immunisiert werden. Die Vials weisen eine andere Konzentration auf als der Erwachsenen-Impfstoff. Jedes Fläschchen enthält nach Verdünnung zehn Impfdosen. Bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren werden 0,2 ml (10 µg) injiziert. Eine Entnahme von 0,1 ml des Impfstoffs für Personen ab 12 Jahren (lila Kappe) zum Impfen von Kindern von 5 bis 11 Jahren (orangene Kappe) soll unterlassen werden.

Spikevax wird auch in der EU geprüft

In der EU ist derzeit noch kein Corona-Impfstoff für sehr junge Kinder zugelassen. Die europäische Arzneimittelbehörde EMA in Amsterdam prüft zur Zeit, ob der Impfstoff des Herstellers Moderna (Spikevax) auch für Kinder unter sechs Jahre zugelassen werden kann. Für den Impfstoff des Herstellers Biontech hat eine solche Prüfung noch nicht begonnen. Die Hersteller haben bisher nach Angaben der EMA keinen entsprechenden Antrag auf Erweiterung der Zulassung gestellt.

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