Workflow 169

Erstes Zyto-E-Rezept abgerechnet

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Berlin -

Direktzuweisungen für Zytostatika-Verordnungen bleiben auch im neuen Jahr freiwillig. Dass das Zyto-E-Rezept aber schon jetzt erfolgreich erstellt und verarbeitet werden kann, zeigt das Uniklinikum Münster. Dort feiert das E-Rezept nach Workflow 169 Premiere.

Workflow 169 kommt für die Direktzuweisung in Klinikapotheken zum Einsatz. Dabei erstellt der Leistungserbringer einen Verordnungsdatensatz mit workflowspezifischen Parametern. Dieser erhält von dem E-Rezept-Fachdienst eine Rezept-ID und wird vom Leistungserbringer qualifiziert signiert und direkt an eine ausgewählte Apotheke zugewiesen. Dieser Workflow wurde erstmals von der Erstellung bis zur Verarbeitung im Rechenzentrum erfolgreich durchlaufen.

Im Pilotprojekt am Uniklinikum Münster wurde eine elektronische Verordnung über ein Zytostatikum ausgestellt. Verwendet wurde eine KIS-unabhängige Lösung, die mit der Taxierungssoftware ZytoTax von AÄA Dr. Güldener interagiert. Verorndet wurde ein Fertigarzneimittel. In Zukunft können auch komplexere Medikationen wie Herstellungen automatisiert via Schnittstelle aus Cato und Zenzy verarbeitet werden und die entsprechenden E-Rezepte den Prozess innerhalb des Gematik-Workflows 169 durchlaufen, heißt es.

„Wir freuen uns, dass wir den Krankenhausapotheken gemeinsam mit Red Medical eine Lösung anbieten können, die effizient, zukunftssicher und KIS-unabhängig funktioniert“, sagt Dr. Jochen Pfänder, Geschäftsführer von AÄA Dr. Güldener.

„Der Gematik ist es ein großes Anliegen, Projekte wie jetzt im Uniklinikum Münster zu unterstützen, um eine schnelle, flächendeckende Einführung des E-Rezeptes in den Krankenhäusern zu erreichen“, so Produktmanager Hannes Neumann.

Ab 2024 wird die E-Rezept-Nutzung für Rx-Arzneimittel verpflichtend. Freiwillig bleiben neben der Direktzuweisung von Zytostatika, Selbstzahler-Rezepte für GKV-Versicherte und das Ausstellen von Privatrezepten. Ab Januar 2025 soll das Einlösen von E-Rezepten aus dem europäischen Ausland möglich sein. Ebenso die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Elektronische BtM- und T-Rezepte sollen laut langfristiger Roadmap der Gematik ab Juli 2025 ausgestellt werden.

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