Im digitalen Zeitalter geht es vor allem um Schnelligkeit. Deshalb entschloss sich Dr. Rashad Al-Mwalad für seine Zoeppritz-Apotheke in Heidenheim Anfang des Jahres für die Gedisa-App ApoConnect, um auch digital erreichbar zu sein. Doch der Inhaber ist höchst unzufrieden, weil unter anderem Antworten an die Kundinnen und Kunden nicht übermittelt würden, wie er betont. Jetzt will er wechseln.
Al-Mwalad führt die Apotheke seit Jahresbeginn, nachdem er einen anderen Betrieb schließen musste. Er entschied sich bewusst für das App-Angebot von Gedisa. Doch das Angebot des apothekereigenen IT-Unternehmens hat ihn enttäuscht: „Die Gedisa sollte die optimalste und vollfunktionalste App bieten, ist aber leider schlampig“, sagt er.
Eines seiner Probleme: Der Chat funktioniere nicht richtig. Die Gedisa wirbt damit, dass die Kommunikation „einfach mobil“ sei. Al-Mwalad erlebt jedoch etwas anderes: „Unsere Kundinnen und Kunden senden uns regelmäßig Rezepte über den Chat, auf die wir umgehend antworten. Diese Antworten werden jedoch nicht übermittelt, sodass die Patientinnen und Patienten unsere Nachrichten nicht erhalten.“ Das bedeute, dass auch Rechnungen nicht bei der Kundschaft landeten.
Deshalb komme es „seit geraumer Zeit“ zu „erheblichen Beeinträchtigungen unseres Geschäftsbetriebs“, klagt er. Das Problem mit der Chatfunktion sei der Gedisa mehrfach mitgeteilt worden. Bisher habe es jedoch keine „zufriedenstellende Lösung“ gegeben. Zuletzt stellte der Apotheker dem Anbieter sogar am vergangenen Donnerstag schriftlich ein Ultimatum.
Hintergrund sei, dass die versprochenen Leistungen nicht eingehalten würden: „Da wir für die Nutzung dieser Chat-Funktion regelmäßig Zahlungen leisten, die vertraglich eine funktionierende und zuverlässige Leistung voraussetzen, stellen die anhaltenden Störungen einen nicht unerheblichen Mangel der Leistung dar.“ Deshalb verlangt der Apotheker, dass das Problem innerhalb von sieben Werktagen vollständig zu beheben.
Außerdem verlangt er, die bereits geleisteten Zahlungen anteilig zu erstatten, sowie eine angemessene Entschädigung für den durch die mangelhafte Leistung entstandene Schaden. Dabei geht es ihm besonders um den Reputationsschaden und den entstandenen Zeitaufwand. „Sollte innerhalb der genannten Frist keine zufriedenstellende Reaktion oder Lösung erfolgen, sehen wir uns gezwungen, den Fall rechtlich prüfen zu lassen“, heißt es in dem Schreiben an die Gedisa.
Der Vertrauensverlust bei der Kundschaft sei massiv, sagt er. Denn er könne keine unmittelbare Kommunikation über die App gewährleisten. Dadurch verhallten Anfragen, ohne dass er davon Kenntnis erlangt hatte. Die Zahl der Anfrage über die App seien so groß, dass es sich durchaus lohne. Dass er eine zufriedenstellende Lösung erhalten wird, bezweifelt Al-Mwalad. Deshalb hat er sich bereits nach einem anderen Anbieter umgesehen.