Auch mehr als ein Jahr nach der E-Rezept-Pflicht gibt es für Apotheken noch viele Fragen – besonders, wenn elektronische Verordnungen verschwinden. So geschehen ist das in einer Apotheke in Baden-Württemberg: Das per CardLink gesendete Rezept wurde wegen eines Defekts storniert und war daraufhin nicht mehr auffindbar. Der Inhaber bemühte sich um eine Lösung für den verärgerten Kunden – mit Erfolg.
Der Kunde schickte das E-Rezept über eine App in die Apotheke. Da das Präparat nicht lieferbar war, wurde der Vorgang über das Internet storniert. Daraufhin meldete sich der Kunde jedoch und forderte, die Apotheke solle das Rezept wieder freigeben – mittlerweile habe sich herausgestellt, dass ein anderer Betrieb lieferfähig sei.
Der Inhaber war ratlos, denn laut der Warenwirtschaft sei das Rezept korrekt an den Fachdienst zurückgegeben worden. „Wir hatten es also nicht mehr“, sagt er. Die Fehlersuche begann. Er öffnete den Vorgang nochmals und versucht den Code erneut zu scannen. Als Rückmeldung sei jedoch gekommen, dass das Rezept aus dem Fachdienst abgerufen und gesperrt sei.
Natürlich fragte der Apotheker, ob das Rezept nicht zwischenzeitlich woanders abgegeben worden sei – dies sei verneint worden. Da es jedoch nicht möglich sei, ein Rezept über CardLink bei mehreren Apotheken abzugeben, machte sich der Inhaber die Mühe und telefonierte nochmals mit dem Kunden. Dieser erinnerte sich dann, dass die Verordnung doch bei einer anderen Apotheke eingegangen und dort bearbeitet worden sei.
Die Lage ist für den Inhaber ärgerlich: „Sowas macht uns nur Arbeit und dazu kommt, dass der Kunde erstmal verärgert ist, weil er denkt, wir machen etwas falsch. Ich habe erst beim dritten Nachfragen herausbekommen, dass er es an eine andere Apotheke geschickt hat.“
Der Fall zeige, „wie groß die Unsicherheit mit dem E-Rezept in Apotheken ist“, so der Inhaber. „Man denkt zuerst immer, dass der Fehler im eigenen Betrieb liege und man etwas falsch gemacht habe und fragt sich, ob es vielleicht am eigenen System liegt.“ Auch in anderen Apotheken kommt es vor, dass Kunden mit dem E-Rezept „irgendwo“ anfragen und ihnen selbst nicht klar ist, dass durch die Prüfung einer Apotheke die Verordnung gesperrt wird.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es Ausfälle beim E-Rezept gibt. Mal sind es technische Störungen in der Warenwirtschaft, bei der Gematik oder anderen Dienstleistern. Mit den Folgen der Ausfälle – sei es finanzielle oder das Image betreffend – werden die Apotheken alleine gelassen.