Impfungen in öffentlichen Apotheken

BAK-Leitlinie: Neue Impfstoffe aufgenommen

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Berlin -

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat ihre Leitlinie „Durchführung von Covid-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ überarbeitet. Es wurden Dokumente für die neuen an Omikron adaptierten Impfstoffe sowie den Impfstoff von Valneva ergänzt.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vom 6. Oktober wurden Dokumente zu folgenden, neu zugelassenen Impfstoffen ergänzt:

  1. Comirnaty® Original/Omicron BA.1 (15/15 μg)/ Dosis Injektionsdispersion
  2. Comirnaty® Original/Omicron BA.4-5 (15/15 μg)/ Dosis Injektionsdispersion
  3. Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1 (50 μg/50 μg)/ml Injektionsdispersion
  4. Covid-19 Vaccine (inactivated, adjuvanted) Valneva

In die Leitlinie neu aufgenommen wurde ab 18. Oktober die Voraussetzung einer ärztlichen Schulung nach § 20 c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schulung umfasst die Vermittlung folgender Kenntnisse und muss nachgewiesenermaßen erfolgreich abgeschlossen werden:

  • Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen, insbesondere zur Aufklärung
  • Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und der Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien
  • weitere Impfberatung und Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person
  • Kenntnis von Kontraindikationen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu deren Beachtung
  • Kenntnis von Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen

Übrigens: Einer ärztlichen Schulung bedarf es nicht, wenn Apotheker:innen bereits im Rahmen von Modellvorhaben oder zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 erfolgreich eine ärztliche Schulung absolviert hat.

Auch die Kontraindikationen wurden ergänzt:

Eine Impfung mit Valneva ist kontraindiziert, wenn zwei Wochen zuvor eine andere Impfung mit einem Totimpfstoff erfolgte. Auch innerhalb von zwei Wochen nach der Covid-Impfung darf kein weiterer Totimpfstoff appliziert werden.

Zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz sollte beachtet werden, dass die Arbeitsvorgänge möglichst klimaschonend erfolgen:

  • Aufklärungsbögen können laminiert werden und sind somit mehrfach verwendbar
  • Handhygiene sollte standardisiert werden, um auf Einmalhandschuhe zu verzichten
  • Wundversorgung soll nur im Falle einer Blutung erfolgen
  • Digitale Dokumentation ist zu bevorzugen
  • Müll sollte getrennt werden
  • Impfstoffe sollten voll verwertet werden, um Müll zu vermeiden
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