Unter Berücksichtigung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vom 6. Oktober wurden Dokumente zu folgenden, neu zugelassenen Impfstoffen ergänzt:
- Comirnaty® Original/Omicron BA.1 (15/15 μg)/ Dosis Injektionsdispersion
- Comirnaty® Original/Omicron BA.4-5 (15/15 μg)/ Dosis Injektionsdispersion
- Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1 (50 μg/50 μg)/ml Injektionsdispersion
- Covid-19 Vaccine (inactivated, adjuvanted) Valneva
In die Leitlinie neu aufgenommen wurde ab 18. Oktober die Voraussetzung einer ärztlichen Schulung nach § 20 c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schulung umfasst die Vermittlung folgender Kenntnisse und muss nachgewiesenermaßen erfolgreich abgeschlossen werden:
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen, insbesondere zur Aufklärung
- Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und der Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien
- weitere Impfberatung und Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person
- Kenntnis von Kontraindikationen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu deren Beachtung
- Kenntnis von Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen
Übrigens: Einer ärztlichen Schulung bedarf es nicht, wenn Apotheker:innen bereits im Rahmen von Modellvorhaben oder zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 erfolgreich eine ärztliche Schulung absolviert hat.
Auch die Kontraindikationen wurden ergänzt:
Eine Impfung mit Valneva ist kontraindiziert, wenn zwei Wochen zuvor eine andere Impfung mit einem Totimpfstoff erfolgte. Auch innerhalb von zwei Wochen nach der Covid-Impfung darf kein weiterer Totimpfstoff appliziert werden.
Zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz sollte beachtet werden, dass die Arbeitsvorgänge möglichst klimaschonend erfolgen:
- Aufklärungsbögen können laminiert werden und sind somit mehrfach verwendbar
- Handhygiene sollte standardisiert werden, um auf Einmalhandschuhe zu verzichten
- Wundversorgung soll nur im Falle einer Blutung erfolgen
- Digitale Dokumentation ist zu bevorzugen
- Müll sollte getrennt werden
- Impfstoffe sollten voll verwertet werden, um Müll zu vermeiden
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