Apothekenreform

Stolz pocht auf höheres Fixum

, Uhr
Berlin -

Vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zur Apothekenreform beschlossen – und einem großen Teil der Nachbesserungsvorschläge der Länderkammer eine Absage erteilt. Die Kritik folgte prompt: „Wir stehen weiterhin zur inhabergeführten Apotheke und lehnen daher die Erprobungsregelung zur Vertretung der Apothekenleitungen durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) ab. Zudem sollte das so genannte Fixum pro Packungsabgabe bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhöht werden“, wiederholte die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) auf Anfrage.

Apotheken seien Garanten für eine niederschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems, erklärt Stolz. Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken stehe und falle mit einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung. Vergütungsfragen dürften daher nicht ausschließlich von Verhandlungen abhängen, sondern bräuchten zeitnah eine verlässliche Grundlage in Form eines gestärkten Fixhonorars, insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten.

Die Ministerin möchte sich weiterhin für eine Erhöhung des Fixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro starkmachen. Die Anpassung sei im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart. Hessen fordert darüber hinaus die Beibehaltung hoher Beratungsqualität. Neben der Vergütungsfrage positioniert sich die hessische Gesundheitsministerin auch kritisch zur geplanten Erprobungsregelung, nach der PTA zeitweise die Leitung einer Apotheke übernehmen können. „Die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung lebt von der Verantwortung approbierter Apothekerinnen und Apotheker – ohne approbiertes Personal kann der heilberufliche Anspruch in den Apotheken nicht gewährleistet werden“, betonte Stolz.

Die vorgesehene Regelung werde den Versorgungsauftrag der Apotheken nicht stärken und könne insbesondere in ländlichen Regionen zu Einschränkungen führen. Zudem entstünden zusätzliche bürokratische Belastungen für die Länder, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Apothekenversorgung zu schaffen. „Es gibt Handlungsbedarf, um die Apotheken zu erhalten. Hessen wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Apothekenreform die wirtschaftliche Basis der Apotheken stärkt und eine verlässliche Arzneimittel- und Patientenversorgung sicherstellt“, so Stolz. Eine gute gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sei auch eine Frage einer funktionierenden Demokratie.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz