Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Apotheker als Heilberufler und die Apotheke als niedrigschwellig zugängliche Anlaufstelle für Gesundheitsfragen zu stärken. Dies gilt auch für die Erweiterungen der Impfbefugnis sowie die Abgabe von Dauermedikation im Einzelfall. Kritisch sieht der Verband dagegen die Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Hier sei eine Evaluation im Vorhinein nötig, um den tatsächlichen Nutzen abschätzen zu können.
„Vor dem Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen wäre eine Evaluation erforderlich gewesen“, kritisiert der PKV-Verband in seiner Stellungnahme. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen für die Versicherten dürften nicht gesetzlich verankert werden. Außerdem brauche es für Privatversicherte eine gesetzliche Flankierung zur Einzelabrechnung.
Zwar seien pDL in der Apotheke „in der Theorie eine interessante Option für den Apotheker als Heilberufler“. Doch seit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) seien sie ein Nischenprodukt geblieben. Die im Nacht- und Notdienstfonds liegenden Mittel seien nicht abgerufen worden. „Ohne eine grundlegende Evaluation des Instruments sieht der Gesetzentwurf neue, gesetzlich definierte pharmazeutischen Dienstleistungen vor. Dabei wurde noch nicht einmal für die bestehenden Leistungen der Beleg über den Bedarf oder den Nutzen in der Versorgung geführt“, kritisiert der Verband.
Im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist vorgesehen, dass Apotheken auch im Bereich der Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken stärker involviert werden sollen. Vorgesehen sind zum Beispiel Beratungen zu verhaltensbezogenen Risikofaktoren wie Rauchen, Bewegungsmangel, Fehlernährung oder Stress, zu Risikoerkrankungen wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Adipositas sowie zu Möglichkeiten der lebensstilbezogenen Prävention und zu Früherkennungsangeboten. Dabei sollen insbesondere Blutdruckmessungen und Bestimmungen des Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt werden.
Mit pDL müsse zwingend ein gesicherter Mehrwert für Patientinnen und Patienten einhergehen. Der Verband bezweifelt jedoch, dass bei den Beratungen zu den beschriebenen verhaltensbezogenen Risikofaktoren ein gesicherter Mehrwert bestehe. „Apotheken sind auf Pharmakologie spezialisiert, nicht auf Ernährungs- oder Bewegungstherapie“, heißt es in der Stellungnahme. „Es ist unklar, ob Beratungen in Apotheken tatsächlich zu nachweisbaren gesundheitlichen Verbesserungen führen.“
Eine Ernährungsberatung im Einzelfall könnte ausgesprochen komplex sein; eine Verlaufs- und Erfolgskontrolle im Rahmen einer pDL abzubilden, sei zudem finanziell nicht darstellbar. „Effektive Ernährungs- und Bewegungsberatung muss langfristig erfolgen und erfordert Kooperation mit Ärzten, Trainern und Therapeuten – dies kann eine einzelne Apotheke kaum leisten.“ Auch die Beratung in Form einer Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen lehnt der Verband wegen fehlender Evidenz klar ab.
Darüber hinaus müsse eine neue Finanzierung für pDL etabliert werden. „Die Abwicklung der Finanzierung über den Nacht- und Notdienstfonds hat sich nicht bewährt“, kritisiert der Verband. Die nicht abgerufenen Mittel seien Versichertengelder, die grundsätzlich bei Nichtverbrauch an diese zurückzuzahlen seien. Der PKV-Verband fordert, dass stattdessen für die Abrechnung der pDL für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte eine Einzelabrechnung entsprechend der üblichen Abrechnungswege einzurichten sei.
Positiv bewertete der Verband hingegen den Vorstoß beim Thema Impfen und auch bei der einmaligen Anschlussversorgung bei Dauermedikation ohne Rezept im Einzelfall. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente im Akutfall sieht der PKV-Verband dagegen kritisch. Es müsse im Detail sorgfältig geprüft werden, an welchen Stellen eine Aufweichung des Arztvorbehalts im Interesse der öffentlichen Gesundheit ist – wie etwa die vorgesehenen erweiterten Kompetenzen für die Durchführung von Schutzimpfungen – und an welchen Stellen Risiken überwiegen. „Aus Sicht des PKV-Verbandes überwiegen die Risiken im Bereich der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Akutfall und im Bereich der Diagnostik.“
Auch die Neuregelungen für Preise für Zubereitungen hebt der Verband lobend hervor. Preise für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln sollten nicht nur zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden; vielmehr fordert der Verband, dass das Benehmen mit dem PKV-Verband herzustellen ist. „Mit der Einbeziehung der PKV-Versicherten und Beihilfeberechtigten in den Geltungsbereich der Hilfstaxe wird gewährleistet, dass Effizienzreserven aus den Preisverhandlungen auch zugunsten der PKV-Unternehmen und ihrer Versicherten gehoben werden können.“
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