Apothekenreform

Kippels: Flexibilisierungen „notwendig und folgerichtig“

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Berlin -

Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahme zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. Im Vorfeld der Abstimmung hatten mehrere Minister Redebeiträge angemeldet, um ihre Positionen zu verdeutlichen. Auch der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels (CDU) betonte vor der Beschlussfassung die Notwendigkeit der Reform. Die geplanten Flexibilisierungen bei der PTA-Vertretung seien trotz der Kritik notwendig, um auf die prekäre Personalsituation in vielen Apotheken zu reagieren. Kippels versprach erneut, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung des Packungsfixums folgen werde. 

Mit dem ApoVWG reagiere der Bund auf tiefgreifende Veränderungen: den demografischen Wandel, den zunehmenden Fachkräftemangel, wirtschaftliche Herausforderungen für Apotheken sowie die Erwartungen der Patientinnen und Patienten an eine moderne, erreichbare und verlässliche Gesundheitsversorgung. Kippels verwies darauf, dass neben dem Gesetz auch eine Verordnung vorgesehen sei, „die in Kürze ebenfalls an dieser Stelle zur Beratung stehen wird“.

„Wir sehen, genauso wie Sie, die Apotheke vor Ort als einen grundlegenden, unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung“, erklärte er. Die Apotheken sicherten die wohnortnahe Arzneimittelversorgung, berieten Patientinnen und Patienten kompetent und übernähmen Verantwortung – auch nachts und an den Wochenenden, jederzeit.

Allerdings stehe die Branche heute vor enormen personellen und finanziellen Herausforderungen. „Deshalb ist das Ziel dieses Reformvorhabens, die Apothekenversorgung stabil und qualitativ hochwertig weiterzuentwickeln“, so Kippels.

Dazu gehörten auch Vergütungselemente, die mit der geplanten Verordnung umgesetzt werden sollen, etwa die Verhandlungslösung für Honoraranpassungen, eine Erhöhung des Packungszuschlags für Nacht- und Notdienste und die erneute Ermöglichung von Skonti durch pharmazeutische Großhändler.

Mehr Eigenverantwortung

Teil der Reform sei es, den Apotheken mehr Eigenverantwortung zu geben und den Arbeitsalltag zu entbürokratisieren. „Dies sind Kernelemente des vorliegenden Gesetzentwurfs“, so Kippels.

Die vorhandene Kompetenz in den Apotheken solle noch besser für die Gesundheitsversorgung genutzt werden, etwa durch eine Erweiterung der Impfmöglichkeiten, den Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und die Abgabe von Arzneimitteln ohne vorherige ärztliche Verschreibung in ganz begrenzten Sonderkonstellationen.

„Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates vom 14. Januar 2026 zeigen aus meiner Sicht, dass wir mit dem Gesetzentwurf in die richtige Richtung gehen. So auch die Beiträge von soeben. Zugleich benennen sie aber auch Punkte, bei denen Sie Präzisierungen oder Nachjustierungen oder möglicherweise auch Korrekturen wünschen“, stellte Kippels fest.

Zweigapotheken und PTA-Vertretung „notwendig“

Einer der zentralen Punkte des Gesetzes sei die Stärkung der Versorgung im ländlichen Raum. Hierzu zählten maßgeblich die Erleichterungen bei den Voraussetzungen für Zweigapotheken: „Wir haben bei den Vorrednern diverse Kritikpunkte an dieser Position gehört.“ Allerdings sei es aus Sicht der Bundesregierung nötig, mit entsprechender Flexibilisierung auf lokale und regionale Veränderungen reagieren und damit auch den personellen Engpässen – sowohl aufseiten der Apothekerschaft als auch aufseiten der PTA – in geeigneter Form begegnen zu können.

Die Erprobung einer zeitlich befristeten Vertretungsregelung durch PTA sei aus Sicht der Bundesregierung „notwendig und folgerichtig“, betonte Kippels. „Diese Regelung ist keine Absenkung des Qualitätsstandards und insbesondere auch keine Aushöhlung der Kompetenz des Apothekers. Sie stellt nur eine pragmatische Antwort auf die Versorgungs- und Personalrealität in Deutschland dar.“

Sie werde speziell für entlegene Apothekenstandorte in ländlichen Regionen greifen und den zuständigen Behörden ein flexibles Instrument in die Hand geben. Die Vertretung sei zeitlich begrenzt und werde an besondere Herausforderungen geknüpft. Die Regelung solle nun für fünf Jahre erprobt und dann evaluiert werden.

Höheres Fixum „an höchster Stelle in der Prioritätenliste“

„Die im Koalitionsvertrag festgelegte Erhöhung des Packungsfixums ist eine Aussage, die unverändert Bestand hat, zu der sich Bundesministerin Nina Warken ausdrücklich bekennt und die unverändert an höchster Stelle in der Prioritätenliste steht“, versprach Kippels. Gleichwohl habe die aktuelle Situation geboten, auf die Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung zunächst Rücksicht zu nehmen.

Allerdings gehe er davon aus, dass die an anderer Stelle greifenden Vergütungsverbesserungen bereits eine wichtige erste finanzielle Maßnahme darstellten, um die Situation der Apotheken zu verbessern. Die finanziellen und personellen Herausforderungen werde man nun gemeinsam bewältigen müssen.

„Wir haben sehr viele hilfreiche Ratschläge und Hinweise bekommen. Wir werden diese Positionen zu diskutieren haben und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der traditionellen Apotheke vor Ort auf den Weg bringen“, schloss Kippels.

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