Das Bundeskabinett wird sich in den kommenden Wochen mit zwei für die Apotheken hochbrisanten Gesetzesvorhaben von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) befassen: Nach der Apotheken- steht die Notfallreform auf der Agenda.
Unverändert soll am 17. Dezember das Apotheken-Versorgungsverbesserungsgesetz (ApoVWG) im Kabinett beschlossen werden, das Vorhaben wird als Tagesordnungspunkt 21/15024 ausgewiesen. Nach wie vor fehlt in der Kabinettsplanung der Entwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV). Allerdings hatte Warken am Freitag auf Nachfrage noch einmal klargestellt, dass beide Teile der Apothekenreform zusammen auf den Weg gebracht werden sollen. Dazu passt allerdings nicht die Aussage, dass das Vorhaben nicht zustimmungspflichtig sei, denn zumindest die Änderung der AMPreisV muss durch den Bundesrat.
„Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden öffentliche Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt und Apothekerinnen und Apotheker können durch Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrnehmen“, heißt es in der Vorhabenplanung des Kanzleramts für die nächsten drei Monate. „Zudem erhalten öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Im Ergebnis soll dadurch die Wirtschaftlichkeit der Apotheken verbessert und ein flächendeckendes Netz an Präsenzapotheken weiterhin erhalten bleiben.“
Im Januar soll das Medizinregistergesetz verabschiedet werden; als „Brückengesetz“ soll es die vorgesehene Infrastruktur für den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten für den Bereich der Medizinregister vorbereiten. Zudem sollen die Transparenz, Qualität und Datennutzbarkeit verbessert werden.
Die Notfallreform folgt im Februar. Hier ist die Gründung von Integrierten Notfallzentren (INZ) vorgesehen, die bis 21 Uhr eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten werden und mit Apotheken kooperieren sollen. Alternativ kann am INZ eine sogenannte „Zweite Offizin“ installiert werden, um die direkte Mitnahme von Medikamenten zu ermöglichen. Auch dieses Gesetz, das wie die Apothekenreform in wesentlichen Teilen von Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) übernommen wurde, ist laut Kanzleramt nicht zustimmungspflichtig.
In den INZ arbeiten laut Begründung Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) verbindlich so zusammen, dass immer eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Erstversorgung bereitsteht. „Zudem soll die Versorgung von Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten durch die Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken verbessert werden.“