Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fahrplan für ihre Apothekenreform vorgestellt und den Referentenentwurf für Ende September oder Anfang Oktober angekündigt. Der Entwurf gehe nun in die Frühkoordinierung, hieß es diese Woche. Einen Kabinettstermin gibt es nach heutigem Stand noch nicht.
Noch in diesem Jahr solle die Apothekenreform im Kabinett vorgelegt werden, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels gestern. Beim nächsten Kabinettstermin am 22. Oktober ist die Apothekenreform wenigstens in der vorläufigen Planung nicht vorgesehen. Und auch in den Terminen Ende Oktober und im November findet sich nach aktuellen Stand noch keine Erwähnung der Apothekenreform.
Der Referentenentwurf gehe nun in die Frühkoordinierung, hieß es. In den kommenden Wochen solle er dann in die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändeanhörung gehen, hatte Warken am Mittwoch erklärt. Demnach liegt der Referentenentwurf intern bereits vor, muss aber noch abgestimmt werden. Je nachdem, ob noch Anpassungen seitens der Ressorts gewünscht oder gefordert werden, kann sich ein Kabinettsbeschluss noch hinziehen.
Nach vorläufiger Planung sollen vom BMG am 22. Oktober der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ sowie der „Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes“ behandelt werden. Für spätere Termine sind die „Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden“ und der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG); hier: Entwurf einer Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates“ vorgesehen.