Nicht nur die Apotheken warten auf die Anhebung des Fixums. Auch in den Ländern drängt man auf die Erhöhung des Apothekenhonorars: Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) machte sich bereits im Bundesrat dafür stark. Sie fordert erneut eine „rasche“ Stärkung durch den Bund und betont die Wichtigkeit der Apotheke als Ort für Prävention.
Gerlach setzt sich immer wieder für den Erhalt der stationären Versorgungsstruktur ein. „Gerade die Vor-Ort-Apotheken müssen jetzt rasch durch den Bund gestärkt werden“, fordert sie. Eine auskömmliche Vergütung der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel sei notwendig, damit die Apotheken vor Ort den Versorgungsauftrag flächendeckend erfüllen könne.
„Es ist deshalb bedauerlich, dass es kein fixiertes Datum für eine Honoraranpassung gibt“, sagt sie. Bayern habe sich im Bundesrat „deshalb nochmals eindrücklich für eine zeitnahe Erhöhung des Fixums für verschreibungspflichtige Arzneimittel von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro eingesetzt“. Der Ball liege jetzt jedoch beim Bund.
Gerlach erläuterte die Notwendigkeit einer Erhöung: „Das ist auch nötig, damit öffentliche Apotheken die angedachte Erweiterung der Präventionsangebote umsetzen können.“ Denn zusätzlich benötigtes Fachpersonal müsse ebenfalls finanziert werden. „Dabei begrüße ich es, dass der heilberufliche Aspekt des Apothekerberufs – wie durch die Ausweitung des Impfens mit Totimpfstoffen – mit den Reformplänen gestärkt werden soll. Wichtig ist hier, das Einvernehmen mit der Ärzteschaft zu erreichen. Es geht nicht um ein Gegeneinander der Heilberufe, sondern um ein Miteinander.“
Die Ministerin fügte hinzu: „In Bayern bleiben wir bei unserer Ablehnung der Vertretungsregelung durch pharmazeutisch-technische Assistenten.“ Damit ist sie auf gleicher Linie wie die Standesvertretung. „An dem Grundsatz ‚keine Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker‘ halten wir fest“, betonte sie.
Ende Januar machte die Länderkammer deutlich, an zentralen Forderungen wie der Anhebung des Packungsfixums, der Streichung der erleichterten Regelungen für die Gründung von Zweigapotheken und der klaren Ablehnung der PTA-Vertretung festzuhalten. Eine entsprechende Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde beschlossen. Keine Mehrheit erhielten dagegen die Forderungen, die geplanten Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Apotheker zu streichen, sowie an der strikten Zweckbestimmung des Raumes, in dem Schutzimpfungen durchgeführt werden, festzuhalten.