Hochpreiser zur Gegenfinanzierung

Ersatzkassen: Fixum rauf, Spanne runter

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Berlin -

Bei den Kassen sorgt die Vorstellung, dass Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Apotheken eine Honorarerhöhung spendieren könnte, für Aufregung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt vor einer weiteren Verteuerung der Arzneimittelversorgung und fordert eine Reform der Apothekenvergütung: Steige das Fixum, müsse es eine Deckelung des prozentualen Zuschlags geben.

Um die Versorgung in der Fläche zu sichern, sieht der Koalitionsvertrag eine einmalige Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro vor – ein Plus von 1,15 Euro pro abgegebenem Fertigarzneimittel. Zudem soll es eine Dynamisierung geben, die mit den Kassen verhandelt werden soll. Die Anhebung des Fixums könnte die Kassen knapp eine Milliarde Euro kosten. „Sollte die Bundesregierung an der Erhöhung des Festzuschlages festhalten, brauchen wir zwingend eine Gegenfinanzierung. Der prozentuale Zuschlag auf den Apothekeneinkaufspreis muss dann gedeckelt werden”, sagte Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des vdek.

Hochpreiser deckeln – 630 Euro Honorar sind zu viel

Das Vergütungssystem der Apotheken aus dem Jahr 2004 ist aus Sicht des vdek veraltet und berücksichtige die Marktentwicklung nicht – vor allem die starke Zunahme hochpreisiger Medikamente. „Es ist nicht angemessen, dass eine Apotheke für die Versorgung mit einem teuren Arzneimittel wie zum Beispiel Cerdelga einen Betrag von circa 630 Euro erhält, während für ein Arzneimittel mit einem durchschnittlichen Einkaufspreis nur etwa 10 Euro erlöst werden.“

Diese Differenz sei nicht durch einen unterschiedlichen Aufwand bei der Abgabe gerechtfertigt und liefere einen Fehlanreiz, der versorgungsnotwendige Apotheken in der Fläche benachteilige. „Mehrausgaben von einer Milliarde Euro pro Jahr für die Versorgung durch Apotheken sind in Zeiten steigender Beitragssätze nicht tragbar“, so von Maydell. Er fordert, die Vergütung der Apotheken so zu reformieren, dass gezielt Apotheken begünstigt werden, die für die Versorgung in der Fläche notwendig sind. Eine teure Spezialversorgung dürfe nur belohnt werden, wenn sie auch durch einen höheren Aufwand gerechtfertigt sei.

Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel sind seit 2015 um 66,7 Prozent auf geschätzt 58 Milliarden Euro gestiegen. Daher müsse die Arzneimittelpreisbildung insgesamt auf den Prüfstand. Dazu gehöre auch die Reform der Vergütungsregelungen für Apotheken, so von Maydell.

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