Während sich die Apothekerschaft vor allem aufgrund der fehlenden Erhöhung des Fixums und der Regelungen zur PTA-Vertretung gegen die Reformpläne aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wehrt, freuen sich die Betriebskrankenkassen: Die Apothekenreform greife zentrale Vorschläge der Betriebskrankenkassen (BKKen) auf, heißt es. Trotzdem seien Nachsteuerungen nötig.
Der aktuelle Stand des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) setze wichtige Impulse zur Modernisierung der Apothekenlandschaft – vor allem in Sachen Flexibilisierung, Fachkräftesicherung und wohnortnahe Versorgung. Nachbesserungsbedarf sehe der BKK Dachverband bei der Regelung zur Dauervertretung durch qualifizierte PTA, bei der Filialstruktur sowie bei der wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch die Apotheken.
„Die Reform setzt an den richtigen Punkten an: Sie stärkt die Apotheken im ländlichen Raum, reduziert Bürokratie und öffnet das Berufsbild für moderne Leitungs- und Arbeitsmodelle. Damit wird die Apothekenversorgung zukunftsfester und patientennäher gestaltet“, erklärt BKK-Chefin Anne-Kathrin Klemm. Die vorgesehene Flexibilisierung der Öffnungszeiten und die Leitungsmodelle seien ein Schritt in die richtige Richtung und entsprächen den Forderungen der BKKen.
Dass die PTA-Vertretungsbefugnis hingegen nur auf 20 Tage pro Jahr beschränkt sein soll, greife zu kurz. „Um Versorgungslücken im ländlichen Raum nachhaltig zu schließen, braucht es qualifikationsgebundene und dauerhafte Vertretungsmodelle – flankiert durch telepharmazeutische Supervision und klare Qualitätsstandards“, heißt es vom BKK Dachverband.
Erleichterungen bei der Abgabe von Arzneimitteln lehnen die BKKen hingegen strickt ab; Rabattverträge und weitere wirtschaftliche Instrumente würden dadurch faktisch ausgehebelt. Die eingeführte Bevorratungspflicht der Hersteller und der Bezug der Apotheken der Rabattarzneimittel über den vollversorgenden Großhändler seien damit hinfällig, befürchten die BKKen. „Wäre die Apotheke künftig darauf beschränkt, nur noch vorrätige Arzneimittel abzugeben – also das, was buchstäblich ‚in der Schublade liegt‘ –, würden Rabattverträge unterlaufen und wertvolle Einsparpotenziale verloren gehen“, heißt es.
Die BKKen schließen zudem mit einer bekannten Forderung: Die „ungenutzten Gelder für die pharmazeutischen Dienstleistungen (inklusive der erzielten Zinsen)“ seien sofort an die GKV auszuzahlen. „Die Fondslösung war von Anfang an systemfremd.“ Mit den ungenutzten Geldern könnten die Kassen sich „effektiver für die Versichertenversorgung einsetzen“.
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