Liebe-Freunde-Brief

ApoVWG: Warken schwört Fraktionen ein

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Berlin -

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) durch das Kabinett gebracht, nun beginnt das parlamentarische Verfahren. In einem Liebe-Freunde-Brief schwört sie die Abgeordneten von Union und SPD auf das Vorhaben ein.

„Apotheken vor Ort sind ein elementarer Teil unserer gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Sie liefern wichtige pharmazeutische Expertise vor Ort und bieten den Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen, qualifizierten Zugang bei zahlreichen gesundheitlichen Fragestellungen“, schreibt Warken. „Angesichts von Fachkräftemangel, Strukturwandel und wirtschaftlichem Druck stehen jedoch gerade kleinere Standorte auf dem Land vor großen Herausforderungen. Unser klares Ziel ist es, sie von unnötiger Bürokratie zu befreien, ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern und ihre Fachkompetenz noch breiter für ein niedrigschwelliges Versorgungsangebot zu nutzen. Gerade für den ländlichen Raum sichern wir so die flächendeckende Arzneimittelversorgung.“

Dann skizziert sie drei Blöcke mit den wichtigsten Maßnahmen:

Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes

Um die Erreichbarkeit vor Ort langfristig zu sichern, stärke man gezielt ländliche Standorte:

  • Zuschuss für Teilnotdienste: „Künftig werden auch Dienste von 20 bis 22 Uhr vergütet, um Länder bei flexiblen Notdienstkonzepten zu unterstützen.“
  • Erleichterte Zweigapotheken: „Die Gründung kleinerer Standorte in abgelegenen Gebieten wird durch geringere räumliche Anforderungen und längere Genehmigungszeiträume (10 statt 5 Jahre) attraktiver.“
  • Vertretung durch PTA: „In einer fünfjährigen Erprobungsphase können erfahrene PTA in ländlichen Regionen bei Ausfällen die Leitung für bis zu 20 Tage im Jahr vertreten. Dafür bedarf es einer behördlichen Genehmigung, die nur für Apotheken zulässig ist, in deren Umkreis von mindestens sechs Kilometern sich keine weitere Apotheke befindet. Auf diese Weise wird eine rechtssichere Möglichkeit für mehr Versorgungssicherheit geschaffen.“

Kompetenzen besser nutzen

„Wir binden die hohe Gesundheitskompetenz der Apothekerinnen und Apotheker stärker in die Versorgung ein“, so Warken.

  • Abgabe ohne Rezept: „Bei unkomplizierten Erkrankungen oder zur Anschlussversorgung bei Langzeitmedikation wird die einmalige Abgabe bestimmter Rx-Arzneimittel gegen eine zusätzliche Gebühr von 5 Euro ermöglicht. Die Empfehlungen dafür werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Einbindung der Arzneimittelkommissionen der Ärzte und der Apotheker erarbeitet. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit werden Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential sowie systemisch wirkende Antibiotika.“
  • Ausweitung der Impfkompetenz: „Apotheken können künftig alle Impfungen durchführen, für die keine Lebendimpfstoffe verwendet werden (zum Beispiel Tetanus, FSME).“
  • Prävention & Schnelltests: „Neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes sowie patientennahe Schnelltests (zum Beispiel Influenza, Noro) werden etabliert. Durchführung und Ergebnis sollen zudem auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert und der behandelnde Arzt entsprechend informiert werden können.“

Bürokratieabbau und wirtschaftliche Stabilisierung

„Die Apotheken sollen wieder mehr Zeit für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten erhalten. Wir befreien die Apotheken von unnötigem Ballast und sichern ihre finanzielle Basis“, verspricht die Ministerin.

  • Stopp der Nullretaxation: „Leistungskürzungen aus rein formalen Gründen werden ausgeschlossen, sofern die Apotheke mindestens ein therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel abgegeben hat.“
  • Vereinfachung bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen: „Apotheken sollen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird zunächst zeitlich befristet und im Anschluss evaluiert.“
  • Heimversorgung: „Arztpraxen können künftig (E-)Rezepte für die von der heimversorgenden Apotheke versorgten Heimbewohnerinnen und -bewohner direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln.“

Ergänzende Verordnung

Warken weist auch auf die Verordnung hin, die parallel zum Gesetzentwurf erstellt worden sei und sich in der Ressortabstimmung befinde. Hier seien weitere wichtige Regelungen vorgesehen, „unter anderem zur Apothekenvergütung sowie zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes und der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten“.

  • Erhöhung der Notdienstvergütung: „Der Zuschuss für Nacht- und Notdienste wird nahezu verdoppelt. Davon profitieren insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen signifikant.“
  • Flexiblere Öffnungszeiten: „Statt starrer Vorgaben gilt künftig eine Mindestanzahl an Wochenstunden, die die Apothekenleitung eigenverantwortlich einteilen kann.“
  • Honorare über Verhandlungslösung: „Erstmals wird eine jährliche Verhandlungslösung zwischen Apothekerschaft und GKV eingeführt, die eine dynamische Anpassung der Vergütung ermöglicht.“
  • Wiedereinführung von Skonti: „Handelsübliche Skonti für vorfristige Zahlungen werden über den variablen Großhandelszuschlag hinaus wieder rechtlich ermöglicht.“
  • Arzneimittelversandhandel: „Zudem sehen wir strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel vor.“

Perspektive Packungsfixum

„Die politische Zusage aus dem Koalitionsvertrag der Honorarerhöhung durch die Anhebung des Packungsfixums gilt weiterhin. Dieses Thema wird im kommenden Jahr zügig wieder auf die Tagesordnung kommen“, so Warken.

„Durch den Abbau unnötiger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung und Flexibilität sowie die Wahrnehmung von weiteren Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung werden die öffentlichen Apotheken entscheidend gestärkt und die Präsenzapotheke vor Ort als wichtige Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger erhalten.“

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