Die Apothekenreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden, doch noch ist unklar, ob das wirklich klappt. Morgen wird entschieden, ob das Vorhaben vorgelegt wird oder eine zusätzliche Runde drehen muss.
Eigentlich hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) stets, dass das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) am 17. Dezember das Kabinett passieren sollten. Doch in der vergangenen Woche hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) noch Zweifel angemeldet und einen Leitungsvorbehalt eingelegt.
Am Freitag fand ein Treffen statt, um die letzten Punkte der Ressortabstimmung zu klären. Die Bedenken des BMF konnten dem Vernehmen nach ausgeräumt werden, angeblich hat jetzt aber das Bundesjustizminiserium (BMJ) noch Klärungsbedarf. Nun heißt es, dass morgen in der Ministerrunde entschieden wird.
Welche konkreten Punkte kritisch sind, ist nicht bekannt. Das BMF soll wegen der zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben skeptisch gewesen sein. Dass das ebenfalls SPD-geführte BMJ sich an apothekenrechtlichen Aspekten wie der PTA-Vertretung stößt, ist eher wenig wahrscheinlich. Immerhin trägt der Entwurf die Handschrift von Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach und seinen Mitstreitern, die in der Gesundheitspolitik der SPD nach wie vor großen Einfluss genießen.
Noch ist daher nicht bekannt, ob der Entwurf in letzter Minute abgeändert wird. Das BMG äußere sich nicht zur regierungsinternen Abstimmung, allerdings sei beabsichtigt, „die Apothekenreform am 17. Dezember vom Kabinett beschließen zu lassen“, erklärte ein Sprecher. Die erste Lesung im Bundestag soll Ende Januar stattfinden.
Die Apothekenreform war schon im ersten Versuch 2024 an einem Leitungsvorbehalt gescheitert, damals hatte die FDP den Weg versperrt. Das Bundesforschungsministerium (BMBF) unter der Führung von Bettina Stark-Watzinger hatte sich gegen den Entwurf von Lauterbach quer gestellt, weil insbesondere die Regelungen zu Filialapotheken und Apotheken ohne Präsenzapotheker kritisch gesehen wurden. Auch Justizminister Marco Buschmann und insbesondere Finanzminister und Vizekanzler Christian Lindner hatten sich geweigert, das Vorhaben durch das Kabinett zu tragen.