Im Januar im Bundestag

Apothekenreform: Was sind die kritischen Punkte?

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Berlin -

Die Apothekenreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll am 17. Dezember im Kabinett verabschiedet werden, die erste Lesung im Bundestag ist für Ende Januar angedacht. Dem Vernehmen nach gibt es in der Regierung nur wenige kritische Punkte.

Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC gilt die Reform nach abgeschlossener Ressortabstimmung in den meisten Punkten als abgestimmt. Dass die im Koalitionsvertrag versprochene Fixumserhöhung ausbleibt, sei im Hinblick auf die Finanzlage der Kassen verständlich, heißt es aus den beteiligten Ministerien. Größter Streitpunkt ist wohl die Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apothekerinnen und Apotheker zur akuten Versorgung eines Patienten ohne Vorlage eines ärztlichen Rezepts, wie aus Regierungskreisen zu hören ist.

Warkens Entwurf sieht konkret vor, dass Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente zur Anschlussversorgung und in bestimmten Fällen zur Akutversorgung abgeben dürfen – ohne die Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine solche Anschlussversorgung soll möglich sein, wenn ein Arzneimittel mindestens vier Quartale hinweg verschrieben wurde und aktuell gebraucht wird. Darüber hinaus sollen Apotheker auch bei Bagatellerkrankungen verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen.

Im Entwurf heißt es dazu: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Vorgaben für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach Absatz 1 festzulegen.“

Die Vorgaben können sich dabei auf bestimmte akute Erkrankungen, bestimmte Arzneimittel oder Handlungsanweisungen für Apotheker beziehen. Zudem werden die Anforderungen an die pharmazeutische Beratung und die Dokumentation geregelt.

Die Apothekenreform besteht aus zwei Teilen: dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV).

Während die Verordnung nur durch den Bundesrat muss, muss das ApoVWG auch durch den Bundestag. Die erste Beratung findet voraussichtlich am 30. Januar statt. Der Bundesrat soll im Februar über die Reform beraten. Dem Vernehmen nach ist das Inkrafttreten des Reformpakets für den Sommer nächsten Jahres angepeilt.

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