Die Abda geht mit Kritik, aber auch Vorschlägen in die Verhandlungen zur Apothekenreform. Um die PTA-Vertretung abzuwenden, sollen einige Zugeständnisse gemacht werden.
Dass es keine Anpassung des Fixums gibt, ist laut Abda dramatisch: „Die Verhandlungslösung käme für tausende von Apotheken zu spät.“
An der Verhandlungslösung kritisiert die Abda, dass sie nur Empfehlungscharakter hat, dass kein fester Turnus vorgeschrieben ist. „Wir sprechen uns für eine verbindliche und jährlich erfolgende Festlegung aus, die in der Arzneimittelpreisverordnung oder an anderer geeigneter Stelle zu regeln ist.“ Dabei sollte es nur um das Fixum gehen, nicht um den 3-prozentigen Zuschlag.
Auch dass es keine klaren Leitplanken gibt, wird kritisiert: „Die Vertragspartner sowie die Schiedsperson werden insoweit mit den unbestimmten Rechtsbegriffen der ‚Erforderlichkeit‘ und ‚Geeignetheit‘ alleine gelassen“, heißt es in der Stellungnahme. „Die Kriterien für die Festlegung sind klarer zu fassen, Indizes wie der Verbraucherpreisindex und die Entwicklung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens konkret zu benennen und nicht dem Ermessen der Vertragspartner und der Schiedsperson zu überlassen.“
Selbst die Betrachtung von Indizes greife zu kurz, denn dann würden Erweiterungen des Leistungsspektrums der Apotheken ausgeklammert: „Diese Leistungen, die letztlich eine dem Patienten und/oder dem Kostenträger zugutekommende Steigerung der Qualität der Leistungen der Apotheken darstellen, müssen bei der Festlegung der Anpassungserfordernis berücksichtigt werden.“
Auch die Vorgabe der Beitragssatzstabilität sei kritisch zu betrachten: Denn dann sei nur eine minimale Steigerung zu erwarten; vielmehr müsse auf die letzte Anpassung im Jahr 2013 zurückgegriffen werden.
Die Regelung sei „unvollständig und systemwidrig“: „Bedarf nach einer wirtschaftlichen Stärkung ist nicht nur bei der Versorgung in ländlichen Gebieten erkennbar. Ähnlich problematisch stellt sich etwa die Situation in Stadtrandlagen dar.“ Laut Abda sollte daher allgemeiner auf „strukturschwache“ Regionen abgestellt werden. Doch auch die Zugrundelegung von geodatenbasierten Standortmerkmalen werde in der Praxis zu keiner Einigung führen können.
Aus systematischen Erwägungen heraus wird die Regelung deshalb kritisch gesehen, weil sie unterschiedliche Abrechnungspreise der Apotheken ermöglicht: „An der Gleichpreisigkeit, die ein Fundament der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes darstellt, und (Fehl-)Anreize zur Patientensteuerung verhindert, muss unbedingt festgehalten werden.“ Eine Möglichkeit wäre eine Fondslösung; alternativ sollte die erhöhte Notdienstpauschale dauerhaft festgeschrieben werden. „Diese Regelung führt zu einer Stärkung der Landapotheken, die überdurchschnittlich viele Notdienste leisten müssen, ist verwaltungstechnisch einfach und erhält die Gleichpreisigkeit.“
Außerdem sollte der Gesetzgeber zur Steigerung der Effizienz, zur Beschleunigung und zur Erhöhung der Akzeptanz des Schiedsverfahrens die Einrichtung einer ständigen gemeinsamen Schiedsstelle vorsehen.
Die geplante PTA-Vertretung stößt bei der Abda auf „gravierende ordnungsrechtliche und fachliche Bedenken“ und „wird von uns strikt abgelehnt“. So könnten PTA auch nach 650 Stunden Weiterbildung maximal von Stufe 4 auf Stufe 5 nach Deutschem Qualifikationsrahmen, jedenfalls nicht auf Stufe 7 wie Apothekerinnen und Apotheker kommen. „PTA auch mit Weiterqualifizierung stoßen bei komplexen und individuellen Therapieregimen, insbesondere Polymedikation der Patientinnen und Patienten, klar an ihre Grenzen, unter anderem bei der Bewertung arzneimittelbezogener Probleme.“
Stattdessen wird vorgeschlagen, PTA die Weiterqualifizierung durch ein Pharmaziestudium zu erleichtern. „Bei entsprechender Hochschulzugangsberechtigung können auf Grundlage einer PTA-Ausbildung praktische Studienleistungen des Grundstudiums anerkannt werden.“ Bis zu 630 Stunden könnten so zusammenkommen, sodass PTA künftig zeitlich Möglichkeiten hätten, neben dem Studium als PTA zu arbeiten. Auch sei denkbar, Pharmazeuten mit vorheriger PTA-Ausbildung ein halbes Jahr im Rahmen der praktischen Ausbildung zu erlassen. „Aufgrund der mindestens halbjährlichen Erfahrung der PTA in der Apotheke können viele Inhalte, insbesondere bezüglich der Abläufe in einer Apotheke, vorausgesetzt und die Konzentration auf apothekerliche Ausbildungsinhalte gelegt werden.“
Attraktive Weiterqualifizierungsmöglichkeiten ergeben sich laut Abda für PTA auch durch die Erweiterungen im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). „In der Organisation und Durchführung dieser Dienstleistungen werden PTA künftig eine noch stärkere und tragende Rolle spielen (müssen), damit dieses Angebot umgesetzt werden kann. Zur Qualifizierung bietet sich neben Einzelmaßnahmen vor allem eine umfassende und tiefergehende Weiterqualifizierung an.“
Eine reine PTA-Vertretung gefährdert laut Abda dagegen die Zukunft der Apotheke: „Durch den Betrieb von Apotheken ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker wird das Leistungsspektrum der Apotheken auf Kosten der Patientinnen und Patienten eingeschränkt und der Begriff ‚Apotheke‘ im Wesen geändert. Die Apotheke, die eigentlich zusätzliche heilberufliche Leistungen erbringen soll, wird an dieser Stelle zu einer Hülle für die Arzneimittelabgabe, einem Arzneimittelgeschäft ohne heilberuflichen Anspruch.“
Außerdem werde neben der fachlichen auch die persönliche Leitungsverantwortung untergraben. „Dies führt zu einer Schwächung der Struktur der inhabergeführten Apotheke.“
Während die Regelung bei Pharmazieingenieuren alleine der „Besitzstandswahrung“ geschuldet sei, stellte eine dauerhafte Vertretungsbefugnis für einen Assistenzberuf die „Aufhebung des apothekerlichen Berufsvorbehalts und damit eine grundsätzlich neue gesetzgeberische Wertung“ dar: „Sie inkludiert, dass es für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung weder der persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung eines Angehörigen des reglementierten freien Heilberufs der Apothekerinnen und Apotheker noch der permanenten Präsenz entsprechender pharmazeutischer Qualifikation bedarf.“
Die Apotheke würde nicht gestärkt, sondern mittelfristig würde die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in die Hände Dritter gelegt – und damit das Fremdbesitzverbot untergraben. „Die zeitliche Begrenzung der Vertretungsbefugnis hielte einer gerichtlichen Überprüfung absehbar nicht stand, da nicht begründbar sein dürfte, warum eine zeitweise Verzichtbarkeit eines Apothekers nicht auch für längere Zeiträume oder dauerhaft möglich sein soll.“ Betriebsstätten ohne apothekerliches Personal würden dann nicht nur zum Wettbewerbsinstrument, sondern zum „Einfallstor für Marktbeteiligte, die ohne apothekerliche Qualifikation Arzneimittelhandel mit niedrigen Personalkosten und – bei der ebenfalls vorgesehenen Streichung des Labors in jeder Betriebsstätte – geringem Raumbedarf in bestehende Einzelhandelsstrukturen integrieren oder als Ketten im Fremdbesitz führen möchten.“ Die Einsparpotenziale seien außerdem deutlich zu hoch bemessen.
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