Mehr Geld für die Apotheken gibt es vorerst nicht, stattdessen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Entlastungen sorgen. Auf bis zu 100 Millionen Euro sollen sich die Einsparungen laut Entwurf von Ressortchefin Nina Warken (CDU) summieren – ziemlich genau so viel, wie schon in der unter Karl Lauterbach (SPD) entwickelten Blaupause, die zusätzlich die Möglichkeit von Apotheken ohne Approbierte vorsah. Hinzu kommen zusätzliche Einnahmen im niedrigen einstelligen Millionenbereich. Und in einem Punkt müssen Apotheken laut Entwurf erst einmal investieren.
Den größten Block nehmen die krankenhausversorgenden Apotheken und Krankenhausapotheken ein. Ihnen wird ermöglicht, die Chargenbezeichnung von importierten Arzneimitteln abweichend auf Station zu dokumentieren. Da diese vor allem zum Einsatz kommen, wenn ein zugelassenes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht und für eine ordnungsgemäße Versorgung der Import vorrübergehend bevorratet wird, hängt die Höhe der Einsparungen laut Entwurf insbesondere von Art und Umfang der Lieferengpässe ab. Das BMG schätzt, dass pro Jahr im Schnitt etwa zehn Importarzneimittel pro Bett angewandt werden; insgesamt gebe es rund 477.000 Krankenhausbetten. „Der bisherige Dokumentationsaufwand ist wegen notwendiger Rücksprachen zwischen Apotheke und Station und Überprüfungen, in welchen Fällen das betreffende Arzneimittel eingesetzt wurde, mit einem Zeitaufwand von etwa 15 Minuten anzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufgabe auf beiden Seiten von Personen mit einem mittleren Qualifikationsniveau erfüllt werden kann (34,20 Euro/Stunde). Bei etwa 4,77 Millionen Fällen ist somit von jährlichen Einsparungen von etwa 40,8 Millionen Euro auszugehen.“
Knapp 34 Millionen Euro sollen durch die Möglichkeit zusammen kommen, dass sich zwei Personen für eine Filial- oder Zweigapothekenleitung länger als die üblichen drei Monate gegenseitig vertreten können. „Es wird geschätzt, dass sich Einsparungen ergeben, da für über die drei Monate hinausgehende Vertretungen keine Vertretungsapothekerin oder -apotheker engagiert werden muss.“
Bei angenommenen durchschnittlichen Öffnungszeiten einer Apotheke von 44 Stunden pro Woche und einem Lohn von 64,20 Euro pro Stunde sowie der Annahme, dass eine weitere Vertretungszeit von drei Monaten Vollzeit anfallen könnten, würden sich für den Einzelfall eine Einsparung von knapp 34.000 Euro ergeben. Angesichts von 4511 Filial- und zehn Zweigapotheken schätzt das BMG, dass ungefähr 1000 Filialleitungen durch zwei benannte Verantwortliche wahrgenommen werden können und von der erweiterten Vertretungsregelung profitieren. „Es resultiert eine Gesamtersparnis für 1000 Fälle von ungefähr 33,9 Millionen Euro jährlich.“
Diese beiden im aktuellen Entwurf neu hinzu gekommenen Regelungen summieren sich auf den Löwenanteil von knapp 75 Millionen Euro – ziemlich genau jenen Betrag, der durch die Einführung von Apotheken ohne Approbierte unter Lauterbach veranschlagt worden war (77,4 Millionen Euro). Die übrigen Positionen sind, soweit sie bereits im ursprünglichen Entwurf enthalten waren, annähernd gleich geblieben.
Durch die Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft und die damit ermöglichte Flexibilisierung der Öffnungszeiten haben Apotheken laut BMG die Möglichkeit eines geringeren Personaleinsatzes. „Bei voller Nutzung der flexibleren Öffnungsmöglichkeiten bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, die Wochenöffnungszeiten um rund 20 Stunden zu reduzieren. In Regionen, in denen zu bestimmten Zeiten keine relevanten Kundenströme zu erwarten sind, haben sich zu diesen Zeiten allerdings bereits viele Apotheken von den zuständigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreien lassen. Da nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Apotheken diese Möglichkeit durch die neuen Vorschriften zusätzlich ergreifen, in welchem Umfang und welche Personalausstattung dadurch nicht eingesetzt wird, können die Einsparungen nicht genau beziffert werden.“
Das BMG rechnet mit Lohnkosten von 64,20 Euro pro Stunde für Approbierte, 40,90 Euro pro Stunde für PTA und 25,50 Euro pro Stunde für PKA. „Angenommen, dass die Apotheken eher zu Randzeiten nicht geöffnet werden und daher durchschnittlich eine Fachkraft für stündlich 48,50 Euro ([…] gemittelter Wert aus ([64,20 Euro + 40,90 Euro]/2 = 52,55 Euro) und 0,5 PKA für stündlich 12,72 Euro (25,5 Euro/2 = 12,75 Euro), nicht beschäftigt werden würde, könnten 65,3 Euro/Stunde (52,55 Euro + 12,75 Euro = 65,3 Euro) eingespart werden. Wenn 1000 Apotheken ihre Öffnungszeiten um sechs Stunden wöchentlich reduzieren würden, könnten jährlich rund 20,4 Millionen Euro Personalkosten eingespart werden.“ Allerdings: „Den Einsparungen stehen bei Nichtöffnung der Apotheke ausgefallene Einnahmen gegenüber, die aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen wie Kundenfrequenz und Anzahl und Art abgegebener Arzneimittel sehr apothekenindividuell ausfallen und daher nicht quantifiziert werden können.“
Bis zu 20 Tage können sich Inhaberinnen und Inhaber von entsprechenden qualifizierten PTA vertreten lassen. Wenn dadurch entsprechend keine Vertretungsapothekerin beziehungsweise kein Vertretungsapotheker benötigt werden, sinken die Kosten um 64,20 Euro bei 160 Stunden pro Jahr. Unter der Annahme, dass diese Option für etwa ein Zehntel aller Apotheken – also 1700 – in Frage kommen könnte, ergeben sich laut BMG mögliche Einsparungen von etwa 17,5 Millionen Euro pro Jahr.
Die Ermöglichung der Übermittlung von E-Rezepten von Arztpraxen an heimversorgende Apotheken sorgt einerseits für Entlastung, andererseits für Aufwand: So könnten bei einer geschätzten Abholung von Rezepten in Arztpraxen drei Mal pro Woche aufgrund der direkten Übermittlung jährliche Einsparungen von 7,3 Millionen Euro generiert werden. Andererseits falle bei den Ärzten zusätzlicher Aufwand an: Bei 720.000 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern mit je 36 Verordnungen pro Jahr sei mit jährlichen Kosten von 8,8 Millionen Euro zu kalkulieren, so das BMG. Die Regelung ist bis 2028 befristet, dann sollen Heime an den Fachdienst angebunden werden.
Durch die Möglichkeit der Lagerung von BtM im Kommissionierautomaten reduziert sich laut BMG der Aufwand für die Lagerbewirtschaftung. „Unter der Annahme, dass diese getrennte Lagerhaltung pro Tag in einer Apotheke rund 20 Minuten für händisches Einsortieren und Entnahmen betäubungsmittelhaltiger Fertigarzneimittel in Anspruch nimmt, könnten potentiell im Jahr bei 280 Arbeitstagen mit einer sechs Tage Woche rund 93 Stunden eingespart werden“, das BMG kalkuliert mit 3100 Euro pro Apotheke und Jahr. Da nicht bekannt sei, wie viele Apotheken geeignete Kommissionierautomaten in Betrieb haben, geht das BMG von 10 Prozent aus – und damit Einsparungen von knapp 5,3 Millionen Euro pro Jahr. Die Einsparungen beim Großhändlern lassen sich laut Entwurf nicht quantifizieren.
Durch die Begrenzung von Identitätsprüfungen von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen auf eine Apotheke pro Filialverbund ergeben sich bei einer Zentralisierung für Filialverbünde Einsparungen beim eingesetzten Personal, Material und Gerätschaften. „Die Einsparungen hängen stark von den jeweiligen Voraussetzungen in der Apotheke ab.“ So könnten einmalige Sachkosten für die Anschaffung einer Grundausstattung mit Laborgeräten zur Analyse und Chemikalienin Höhe von rund 20.000 Euro eingespart werden. Denselben Betrag veranschlagt das BMG für die Anschaffung von Geräten von Nahinfrarotspektroskopie, sodass bei der Neugründung einer Filialapotheke einmalig 40.000 Euro entfallen könnten. „Bei 100 neu gegründeten Filialapotheken entfielen somit 4 Millionen Euro einmalige Sachkosten.“ Was laufende Kosten für Wartung und Software angeht, könnten jährlich 2000 Euro eingespart werden. „Es wird geschätzt, dass dies auf 20 Prozent der circa 4511 Filialapotheken zutrifft. Insgesamt können rund 1,8 Millionen Euro laufende Kosten pro Jahr eingespart werden.“
Zusätzlich würden Arbeitsstunden eingespart, wenn in einem Filialverbund die Identitätsprüfung nur noch in einer Apotheke durchgeführt werde: „Unter der Annahme, dass bei einer Zentralisierung der Aufgabe die Hälfte der üblicherweise erforderlichen Arbeitsstunden von 2,5 Stunden pro Woche in einer Apotheke entfallen, ergibt sich eine Reduzierung um 1,25 Stunden pro Woche beziehungsweise 65 Stunden pro Jahr je Apotheke.“ Auch hier geht das BMG von einem Fünftel der Apotheken aus, sodass rund 2,4 Millionen Euro an jährlichen Personalkosten eingespart werden könnten.
Die Verpflichtung, standardisierte und allgemeine Herstellungsanweisungen an den jeweiligen Apothekenbetrieb anzupassen, soll entfallen. „Die Entscheidung darüber wird der Apothekenleitung überlassen.“ Das BMG kalkuliert im Durchschnitt mit einem zehnminütigen Aufwand durch eine PTA sowie einem fünfminütigen Aufwand durch eine Apothekerin oder einen Apotheker pro Anpassung einer Herstellanweisung. „Wahrscheinlich erfolgt die Anpassung nur bei Bedarf, sobald eine Rezeptur das erste Mal angefragt wird. Eine Anpassung kann teilweise auch weiterhin notwendig sein. Daher wird von einem künftig entfallenden Anpassungsbedarf von 15 Herstellerlaubnissen pro Jahr pro Apotheke ausgegangen.“ Pro Betrieb könnten jährlich somit 2,5 Stunden für eine PTA (rund 102 Euro) sowie 1,25 Stunden für einen Approbierten (80 Euro) eingespart werden:
10 Minuten/Herstellerlaubnis mittlere Qualifikation x 15 Herstellerlaubnis/Jahr = 150 Minuten pro Jahr mittlere Qualifikation = 2,5 Stunden/Jahr mittlere Qualifikation; 2,5 Stunden/Jahr x 40,9 Euro/Stunde = 102,25 Euro/Jahr mittlere Qualifikation zur Anpassung von 15 Herstellerlaubnissen; 5 Minuten/Herstellerlaubnis hohe Qualifikation x 15 Herstellerlaubnis/Jahr = 75 Minuten pro Jahr hohe Qualifikation = 1,25 Stunden/Jahr hohe Qualifikation; 1,25 Stunden/Jahr x 64,2 Euro/Stunde = 80,25 Euro/Jahr hohe Qualifikation zur Anpassung von 15 Herstellerlaubnissen; 102,25 Euro/Jahr mittlere Qualifikation + 80,25 Euro/Jahr hohe Qualifikation = 182,50 Euro Personalkosten gesamt).
Insgesamt resultiert für alle 17.041 Apotheken laut BMG eine Gesamtersparnis an Personalkosten in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro jährlich.
„Es wird ermöglicht, dass auf kostenfreie Informationen beispielsweise an Stelle der relevanten Gesetzestexte in Papier oder digitaler Form zurückgegriffen werden kann“, so das BMG. Dadurch entfielen regelmäßige Anschaffungskosten für Aktualisierungen. „Es wird angenommen, dass dies 95 Prozent aller 17.041 Apotheken betrifft und jährlich auf diese Weise pro Apotheke 100 Euro eingespart werden können. Bei 16.000 Apotheken beliefen sich somit die Einsparungen auf insgesamt 1,6 Millionen Euro jährlich.“
Kleinere Einsparungen bringt laut BMG der Verzicht auf die Vorgabe für Zweigapotheken, einen Rezepturarbeitsplatz und ein Nachtdienstzimmer vorzuhalten. Bei neu gegründeten Zweigapotheken gebe es so Entlastungen durch verminderte Miet- und Energiekosten sowie notwendige Geräte und technische Ausstattung. „Die geschätzten Kosten für die Anmietung neuer Räumlichkeiten für gewerbliche Räume variieren je nach Standort. Für Zweigapotheken werden gute Lagen in nicht-städtischen Bereichen angenommen, wo Mieten im Rahmen von 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter angenommen werden können; im Durchschnitt werden 15 Euro pro Quadratmeter angenommen. Für die Anmietung von 5 Quadratmetern, die als Mindestgröße für einen Rezepturherstellungsplatz angenommen werden, entstehen daher durchschnittlich 900 Euro Netto-Kalt- Mietkosten jährlich.“ Dazu kommen Nebenkosten von 360 Euro jährlich, sodass insgesamt 1260 Euro pro Jahr zusammen kommen. Beim Notdienstzimmer wird mit 7 Quadratmetern gerechnet, also 1764 Euro jährlich.
Zudem entfallen laut BMG Anschaffungskosten in Höhe von 6835 Euro (Geräte: 5500 Euro; Ausstattung wie Abzug/Waschbecken: 1335 Euro).
„Bei 100 neu gegründeten Zweigapotheken könnten somit rund 302.400 Euro jährlich an Netto-Warm-Mietkosten und einmalig circa 684.000 Euro an Ausstattungskosten eingespart werden.“
Nur in geringem Umfang zu Buche schlagen werden laut BMG die Möglichkeit zur Abweichung von der Raumeinheit, die Streichung von Geräten für einzelne Rezepturformen sowie der Einsatz ausländischer Fachkräfte im laufenden Anerkennungsverfahren zu Buche. Hier wird jeweils von weniger als 100.000 Euro ausgegangen.
Die Erhöhung der Notdienstpauschale bringt laut BMG keine zusätzlichen Ausgaben für die Kassen, da sie „aufgrund der gleichzeitigen Streichung des Zuschlags zur Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen in gleicher Höhe […] kostenneutral umverteilt“ wird. Auch durch die Verhandlungslösung entstehen Mehrkosten „erst im Falle einer Umsetzung der Empfehlung durch eine spätere Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung“. Lediglich Kosten für die Verhandlungen seien hier zu erwarten. Im Entwurf von Lauterbach hatten hier noch 1,5 Milliarden Euro gestanden.
Dagegen könnte die Erweiterung des Lieferengpasszuschlags für Apotheken auch auf die Fälle des Austauschs nichtverfügbarer Arzneimittel nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Mehrausgaben führen. „Die Höhe hängt einerseits von der Anzahl und vom Umfang der Lieferengpässe und andererseits von der Wahrnehmung des vereinfachten Austausches durch die Apotheken ab.“ Aufgrund der aktuellen Anzahl an gemeldeten Lieferengengpässen könnten Kosten in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags entstehen.
Für die geplante Möglichkeit, bei unkomplizierten Akuterkrankungen sowie bei Chronikern in Ausnahmefällen auch Rx-Medikamente ohne Rezept abzugeben, können Apotheken bis zu 5 Euro abrechnen – und zwar bei den Patientinnen und Patienten. Hier traut sich das BMG keine Prognose zu: „Zum einen hängt die Höhe davon ab, welchen konkreten Betrag die Apotheken für die Abgabe geltend machen, zum anderen hängt die Höhe von der Anzahl der Inanspruchnahme der Abgabe nach § 48a und § 48b Arzneimittelgesetz durch die Bürgerinnen und Bürger ab. Darüber hinaus wird die Inanspruchnahme bestimmt durch die Inhalte der zukünftigen Rechtsverordnung nach § 48b Absatz 2 Arzneimittelgesetz.“
Gleichzeitig entfielen geschätzt 20 Minuten Zeitaufwand in den Arztpraxen für Terminvereinbarung, Anmeldung, ein kurzes Arztgespräch und die Erstellung der Verordnung. Wegfallenden Lohnkosten stünden weniger abrechenbare Leistungen gegenüber, jedoch auch frei werdende Kapazitäten für andere Patientinnen und Patienten. „Durch Wegfall des Arztbesuches könnten pro Fall somit rund 14 Euro für die Arztpraxis eingespart werden sowie rund 45 Minuten Zeitaufwand für die Patientin oder den Patienten.“
In zwei Bereichen kommen auf die Apotheken zusätzliche Kosten zu: Soweit Möglichkeiten der Telepharmazie genutzt werden, ergeben sich laut BMG bei Anschaffung entsprechender Geräte und Programme Mehrkosten in Höhe von rund 3500 Euro für eine Apotheke – 2000 Euro für zwei Computer, 1000 Euro für zwei Bildschirme und 500 Euro für Programme. „Es wird geschätzt, dass sich zunächst ungefähr ein Zehntel der Apotheken (1704 Apotheken) für den Einsatz von Telepharmazie ausstatten werden. Dadurch könnten zur Einrichtung einmalige Kosten in Höhe von rund 6 Millionen Euro entstehen.“
Die sogenannten gleich langen Spieße für die Versender fallen kaum ins Gewicht. Denn anders als immer wieder gefordert, gilt die Regelung zur Temperaturkontrolle nicht für alle Arzneimittel, sondern nur für kühlpflichtige und kühlkettenpflichtige Präparate. Diese sollen künftig nur noch von Speziallieferanten ausgeliefert werden; das BMG geht aber davon aus, dass entsprechende Unternehmen bereits heute beauftragt werden. Daher werde aufgrund geringer Fallzahlen von einem geringfügigen Erfüllungsaufwand unter 100.000 Euro ausgegangen.
Bei etwa 32,7 Millionen Packungen an kühlpflichtigen und kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln und einem Rx-Versandhandelsanteil von aktuell etwa 1,5 Prozent ist laut BMG davon auszugehen, dass etwa 490.000 Packungen von Versandapotheken versendet werden. „Der Übertrag der vom Transportdienstleister übermittelten Daten dürfte weitestgehend automatisch erfolgen. Für eine Überprüfung der entsprechenden Daten und die Dokumentation ist schätzungsweise eine Minute anzunehmen, die durch PTA erfolgen kann (mittleres Lohnniveau, 34,20 Euro/Stunde). Somit können für den Dokumentationsaufwand insgesamt etwa 280.000 Euro jährlich angenommen werden.“