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Die Folgen des Abschlag-Deals

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Berlin -

Die Einigung zum Kassenabschlag hat für die Apotheken wirtschaftliche und steuerliche Folgen: Verglichen mit dem Vorjahr sind die Apotheken in den kommenden Jahren besser gestellt – je nach Anzahl der GKV-Rezepte. Weil auch der Abschlag für 2009 und 2010 endlich feststeht, müssen die Apotheken aber auch Steuern nachzahlen.

Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover bewertet die Paketlösung insgesamt positiv, obwohl die Apotheker eigentlich von 1,75 Euro aus nach unten verhandeln wollten: „Verglichen mit dem Abschlag von 1,75 Euro aus der Zeit vor dem AMNOG ist nicht alles erreicht worden, was man sich apothekerseitig gewünscht hat. Aber wir glauben, dass mit der Akzeptanz der Schiedsstellenlösung für 2009 und 2010 eine Gesamtlösung erreicht worden ist, die sinnvoll ist“, sagt Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand.

Für dieses Jahr liegt der Abschlag laut der Paketlösung rechnerisch bei 1,80 Euro. Da ein betriebswirtschaftlicher Vergleich laut Treuhand immer nur mit dem Vorjahr sinnvoll ist, profitieren die Apotheken: Bezogen auf den alten Abschlag von 2,05 Euro muss eine typische Apotheke in diesem 4700 Euro weniger Zwangsrabatt an die Kassen zahlen. „Bei Apotheken in Ärztehäusern, die GKV-lastiger sind, ist der Effekt sogar wesentlich höher, da dürfte er bei über 8000 bis 9000 Euro liegen“, so Diener.

2014 beträgt der Abschlag einheitlich 1,80 Euro, so dass sich wirtschaftlich für die Apotheken nichts ändert. Eine kleine Verbesserung gibt es noch einmal 2015, wenn der Abschlag auf 1,77 Euro fällt. Dieser dürfte aber bei den allermeisten Apotheken unter 1000 Euro liegen.

GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) haben sich zudem darauf verständigt, ihre Klagen gegen die Schiedssprüche von 2009 und 2010 fallen zu lassen. Damit sind die bereits verrechneten Abschläge sicher. Das hat für die Apotheken steuerliche Konsequenzen. Die Steuerberater hatten ihren Mandanten empfohlen, entsprechende Rückstellungen zu bilden, die nun aufgelöst und versteuert werden müssen.

Auf eine typische Apotheke kommen somit Steuernachzahlungen von 10.000 bis 18.000 Euro zu. Doch selbst wenn Apotheken das Geld nicht zurückgelegt haben, sollten ihnen laut Treuhand-Geschäftsführer Tobias Meyer keine Liquiditätsengpässe drohen: „Wenn die Rücklagen noch nicht gebildet sind, hat der Apotheker aus unserer Sicht die Möglichkeit, es noch in den nächsten zwölf bis 18 Monaten anzusammeln. Die Steuernachzahlung fällt etwa Ende 2014 bis Anfang 2015 an.“

Je nach individueller Lage der Apotheke kann sich eine Auflösung der Rückstellung auch schon in diesem Jahr rechnen – etwa um Bilanzen zu glätten. Das sei aber eher eine pragmatische Lösung, der „reinen Lehre“ nach werde die Rückstellung erst in der Bilanz 2013 aufgelöst, so Meyer.

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