Fehler der Arztpraxis

Retax wegen falschem Kreuz: „Berufskrankheit statt Unfall“

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Berlin -

In der Pfalz-Apotheke in Efringen-Kirchen wurde ein E-Rezept mit dem Kostenträger BG-Bauwirtschaft eingelöst. „Wir haben die Verordnung selbstverständlich beliefert“, so Inhaberin Brigitte Knaudt. Nun wurde das Rezept jedoch retaxiert. Der Grund: „Es wurde das falsche Feld angekreuzt.“

Es sei eine ärgerliche und im Nachhinein sehr arbeitsaufwendige Retaxation, so Knaudt. „Bei uns wurde ein E-Rezept mit dem Kostenträger BG-Bauwirtschaft eingelöst und beliefert.“ Verordnet wurde ein Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Novaminsulfon. Dieses wurde jedoch retaxiert mit der Begründung: „In dem Verordnungsdatensatz wurde das Feld Berufskrankheit angekreuzt, obwohl es sich bei diesem Patienten um einen Unfall handelt“, so die Inhaberin.

Retax wegen falschem Kreuz

Das heißt: „In diesem Fall hätte die Praxis den Unfalltag und den betroffenen Betrieb eintragen müssen“, erklärt sie. Stattdessen habe man aber Berufskrankheit gewählt. „Weil wir diesen Sachverhalt nicht prüfen müssen, ist es umso ärgerlicher, jetzt neuen Rezepten hinterherzurennen“, so Knaudt. Es sei nicht der einzige Fall gewesen: „Es gab an diesem Tag drei E-Rezepte mit Novaminsulfon, Pantoprazol und Ibuprofen.“ Alle wurden fälschlicherweise auf Berufskrankheit und nicht auf Arbeitsunfall ausgestellt, so die Apothekerin. „Alle wurden retaxiert.“

Sie empfinde es ohnehin als unangemessen, den Patienten fragen zu müssen, ob es sich wirklich um eine Berufskrankheit oder doch um einen Unfall handelt. „Derjenige weiß im ersten Moment nicht, was man jetzt von ihm will“, sagt Knaudt. „Wir verlassen uns bei Vorlage der Verordnung darauf, dass das entscheidende Kreuz richtig gesetzt ist, denn das ist Sache der Arztpraxis.“

Bürokratie und Machtlosigkeit

Die Rezepte nachzubessern, sei im Nachhinein nicht möglich, stellt sie klar. „Es zeigt wieder den Bürokratieirrsinn und unsere Machtlosigkeit in diesem System“, ärgert sie sich. Denn die Mehrarbeit bleibe Aufgabe der Apotheke. „Wir haben bereits Kontakt zur betroffenen Arztpraxis aufgenommen und um neue Rezepte gebeten“, sagt Knaudt.

„Dass es dort eine hohe Kooperationsbereitschaft gibt, ist jedoch nicht selbstverständlich“, so die Inhaberin. Denn man sei trotz formalen Fehlers der Praxis auf den guten Willen angewiesen: „Wir bleiben im Endeffekt auf den Kosten sitzen, wenn die Praxis eine Neuausstellung ablehnt. Nun müssen wir zumindest auf die nächste Abrechnung warten, bis das Geld für die Verordnungen bei uns ankommt“, stellt Knaudt klar.

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