Weil eine Ärztin ein Rezept mit einer Pseudoarztnummer versehen hatte, erhielt die Rosen-Apotheke in Hainichen eine Retaxation im vierstelligen Bereich. „Dabei sind die Apotheken gar nicht in der Prüfpflicht“, so Apotheker Karl-Peter Jahn, der der Kürzung bereits widersprochen hat.
Die Retaxation für das Arzneimittel Kisqali von Novartis kostet die Apotheke 2318,48 Euro. Die Beanstandung wird mit einer fehlenden Arztnummer vom BKK-Dienstleister SpectrumK begründet. „Es wurde moniert, dass der Arztname auf der Verordnung fehle“, erklärt Jahn. Dies sei absurd, denn: „Sowohl in dem von der Krankenkasse zur Verfügung gestelltem Image, als auch in unseren Verordnerdaten im E-Rezept ist die Ärztin explizit erwähnt.“ Sie habe lediglich keine eigene Arztnummer und deshalb mit einer Pseudoarztnummer verordnet, so der Apotheker.
„Diese Arztnummer zu überprüfen, ist aber nicht unsere Pflicht. Wir Apotheken müssen lediglich sicherstellen, dass ein namentlich genannter Arzt die Verordnung ausgestellt hat“, stellt Jahn klar. „Ich bin sehr dafür, dass Apotheken bei selbst verschuldeten Fehlern mit ihrem Arbeitslohn oder einem Gewinnanteil bestraft werden.“ Es sei aber „eine bodenlose Frechheit“, bei pharmazeutisch unbedeutenden Formfehlern des Arztes die Apotheke in Haftung zu nehmen – und „dann auch noch mit dem vollen Wert des Arzneimittels“, ärgert er sich. „Kolleginnen und Kollegen, die in einer personell schlechteren Ausstattung arbeiten und bei denen dieser Brief dann vielleicht untergeht, werden so finanziell vollständig unbegründet in hohem Maß belastet.“
Auf diese Weise trage die Krankenkasse persönlich durch ihr Handeln dazu bei, dass die wohnortnahe Versorgung durch Apotheken gefährdet werde, so Jahn in seinem Widerspruch an die Kasse. Er fragt: „Welche jungen Kolleginnen und Kollegen sollen sich denn in der Erwartung solcher unnötiger Vorgänge noch selbstständig machen wollen?“
Jahn fordert die Kasse auf: „Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diese vollständig unberechtigte Retaxation sofort zurück nehmen und zukünftig unterlassen! Desweiteren behalte ich mir vor, Ihnen meinen Aufwand für die Bearbeitung dieses Vorgangs in Rechnung zu stellen.“
Als sich abermals telefonisch an die Kasse wandte, wurde er letztendlich doch noch ernst genommen. „Normalerweise kann man nicht mit der zuständigen Sachbearbeiterin reden, aber in meinem Fall habe ich wohl genug Druck aufgebaut“, erklärt er. „Schlussendlich wurde mir zugesichert, dass die Nullretaxation zurück genommen werde, ich bekäme demnächst Post, hieß es.“ Dennoch ärgert ihn die Vorgehensweise: „Ich musste mich selbst darum kümmern und bekomme für die Mühe keinen Ausgleich, obwohl die Kürzung auf Null zu 100 Prozent unberechtigt war“, so Jahn.