Pille danach: Unterhalt vom Apotheker Julia Pradel, 15.01.2015 15:28 Uhr
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Von Schadenersatz bis Unterhalt: Fehler bei der Abgabe der „Pille danach“ könnten für Apotheker weitreichende Folgen haben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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„Schlimmstenfalls muss der Apotheker die Kosten für die Erziehung tragen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die EU-Kommission hat am 7. Januar das Notfallkontrazeptivum mit Ulipristal aus der Rezeptpflicht entlassen. Foto: EC
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat daraufhin angekündigt, nicht nur Ulipristal, sondern auch Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Foto: Elke Hinkelbein
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Das BMG hat nun einen Verordnungsentwurf zur Freigabe der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht vorgelegt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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40 Fachverbände haben nun bis Donnerstagmittag Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Foto: Elke Hinkelbein
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Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, betonte zuletzt, dass Apotheker auf die Freigabe vorbereitet seien und ausreichend beraten könnten. Foto: Christof Stache
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Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, hielt die Beratung in der Apotheke hingegen für unzureichend und bestand darauf, die Pidana nur mit Rezept abzugeben. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht wurden trotz der Entscheidung der EU-Kommission im Ausschuss abgelehnt. Foto: Elke Hinkelbein
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Vier Anträge zur „Pille danach“ lagen seit Monaten zur Abstimmung im Ausschuss. Weil die Koalitionäre die Opposition immer wieder vertröstet hatten, wollte Die Linke das Thema ins Plenum des Bundestags holen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Grünen hatten mit ihrem Antrag im Februar 2014 gefordert, „unverzüglich der vom Bundesrat geforderten Änderung der AMVV bezüglich des Wirkstoffes Levonorgestrel zuzustimmen“. Foto: Elke Hinkelbein
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Gemäß dem Antrag der Grünen wäre auch ein Verkauf über Versandapotheken möglich gewesen. Foto: Elke Hinkelbein
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Das Regierungspräsidium Arnsberg hat den Hersteller HRA Pharma aufgefordert, die Packungsbeilage anzupassen, bevor das Notfallkontrazeptivum ohne Rezept verkauft werden darf. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Solange nur Rx-Packungen von EllaOne (Ulipristal) im Verkehr sind, darf das Präparat auch nur auf Rezept abgegeben werden, Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Frage zum Beratungsstand ist jetzt hinfällig, da am Mittwoch alle Anträge zur „Pille danach“ mit den Stimmen von Union und SPD im Ausschuss abgelehnt wurden. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Begründung lautete Teilnehmern zufolge sinngemäß, man habe die Zeit der Beratung gut genutzt, die Koalitionäre vertrauten jetzt auf Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Foto: Elke Hinkelbein
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Solange nur Rx-Packungen von EllaOne (Ulipristal) im Verkehr sind, darf das Präparat auch nur auf Rezept abgegeben werden, Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der GKV-Spitzenverband erklärte dazu, es sei Sache des Gesetzgebers, dass das dann rezeptfreie Arzneimittel für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der Leistungspflicht der GKV erfasst wird. Foto: Elke Hinkelbein
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Ausnahmen gibt es heute schon, aber eine Aufnahme der 'Pille danach' in die OTC-Liste des G-BA schließe sich aus, da es sich nicht um ein Mittel zur Behandlung schwerwiegender Krankheiten handelt, so ein GKV-Sprecher. Foto: Elke Hinkelbein
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Im Bundestag wurde im September zuletzt über die Pille danach debattiert. Foto: Elke Hinkelbein
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Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, betonte: „Ich finde, wir sollten dieses Thema mit der hinreichenden, souveränen Gelassenheit angehen.“ Foto: Elke Hinkelbein
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Ihre Kollegin Mechthild Rawert (SPD) sprach sich zwar deutlich für die Rezeptfreiheit aus, forderte aber auch weitere Diskussionen um die Union zu überzeugen. Foto: SPD-Fraktion/Susie Knoll/Florian Jaenicke
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Emmi Zeulner (CSU) sprach sich gegen den OTC-Switch aus und betonte, eine ausreichende Beratung könne nicht nachts am Apothekenfenster erfolgen. Foto: Pro Media, Bad Staffelstein
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Karin Maag (CDU) stimmte ihr zu und warnte auch vor dem Fall des Publikumswerbeverbots. Foto: Elke Hinkelbein
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Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Haltung der Union als nicht hinnehmbar. Foto: Elke Hinkelbein
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Cornelia Möhring (Die Linke) kritisierte, dass der von der SPD angemeldete Beratungsbedarf eher dem „Koalitionsgefängnis“ geschuldet ist. Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde
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Kathrin Vogler, Arzneimittelexpertin der Linken, appellierte an Union und SPD, für die Rezeptfreiheit zu stimmen. Foto: Elke Hinkelbein
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Im Vorfeld der Sitzung war im September in der nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags über drei Anträge der Linken zur Pille danach diskutiert worden. Foto: Elke Hinkelbein
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Union und SPD lehnten damals die Abstimmung ab. Foto: Elke Hinkelbein
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Mattheis erklärte im Vorfeld: „Da wir uns als SPD für die Rezeptfreiheit aussprechen, haben wir an diesem Punkt noch Beratungsbedarf.“ Foto: SPD
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Vogler kritisierte, die SPD versuche, „mit Geschäftsordnungstricks eine Debatte über die Rezeptfreiheit der Pille danach zu verhindern“. Foto: Christof Stache
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sperrte sich lange gegen eine Entlassung des Notfallkontrazeptivums aus der Verschreibungspflicht. Foto: Elke Hinkelbein
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Er bezweifelte, dass Apotheker an der Notdienstklappe in ausreichender Weise beraten könnten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sprach sich gegen die Freigabe aus und warnte davor, das Notfallkontrazeptivum #wiesmarties zu sehen. Foto: Christof Stache
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Auch die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat sich gegen OTC-Switch für das Notfallkontrazeptivum ausgesprochen. Foto: Christof Stache
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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hielt dagegen: Die Abgabe in der Apotheke sei sicher und eine weitgehende Aufklärungsarbeit könnten auch die Ärzte im Notdienst nicht leisten. Foto: Elke Hinkelbein
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Der SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach unterstützte die Apotheker in der Debatte um die Pille danach. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), verteidigte die Haltung der Union: Wer die Pille brauche, habe Angst und brauche kompetente medizinische Hilfe. Foto: Elke Hinkelbein
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Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Haltung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Pille danach als „rückwärtsgewandt“. Foto: AKWL
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Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte bereits Ende Oktober 2013 empfohlen, die Pille danach aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Der Bundesrat stimmte dieser Empfehlung zu. Foto: Elke Hinkelbein
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Der Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht hatte im Januar den OTC-Switch für Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel empfohlen. Foto: Elke Hinkelbein
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Der Bundesrat hatte seine Position im Mai bekräftigt. Eigentlich wollten die Delegierten ihre Zustimmung zur Anerkennung von EU-Rezepten an den OTC-Switch für die Pille danach knüpfen. Foto: Elke Hinkelbein
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Da es wegen der Verzögerung aber schon Ärger aus Brüssel gab, stimmten die Abgeordneten schließlich doch zu und verabschiedeten zur Pille danach lediglich eine begleitende Entschließung. Foto: EU
Berlin - Die Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht stellt die Apotheker nicht nur in Sachen Beratung vor neue Herausforderungen, sondern womöglich auch in juristischen und versicherungsrechtlichen Fragen. Denn Fehler bei der Abgabe können langfristige Folgen haben – im schlimmsten Fall müssten Apotheker womöglich für ein Kind sorgen, bis es volljährig ist. Das kann teuer werden.
Laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss die Beratung in der Apotheke die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels, eventuelle Neben- und Wechselwirkungen und die sachgerechte Aufbewahrung umfassen. Bei OTC-Präparaten muss außerdem festgestellt werden, „ob das gewünschte Arzneimittel zur Anwendung bei der vorgesehenen Person geeignet erscheint“ oder ob der Gang zum Arzt zu empfehlen ist.
Kritisch könnte es beispielsweise werden, wenn die Patientin in der Apotheke nicht darauf hingewiesen wird, dass die „Pille danach“ bei übergewichtigen Frauen womöglich weniger oder gar nicht wirksam ist – und die Frau trotz Notfallkontrazeptivum schwanger wird und das Kind bekommt. „Schlimmstenfalls müsste der Apotheker die Kosten für die Erziehung tragen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen. Im Arzthaftungsrecht stellen die Unterhaltskosten für ein ungewolltes Kind einen ersatzfähigen Schaden dar.
Entsprechende Urteile gegen Ärzte gibt es bereits, sogar vom Bundesgerichtshof (BGH). Wird Medizinern ein Fehler nachgewiesen, müssen sie bis 270 Prozent des Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe der Regelbetragsverordnung abzüglich Kindergeld zahl
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