Apothekerkammer Hessen

Notdienstregel bleibt, bitte zahlen Sie 8x75 Euro

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Berlin -

Mit dem stetigen Rückgang der Apothekenzahlen steigt die Belastung der verbliebenen Apotheken bei den Notdiensten. In Hessen wehren sich mehrere Apotheken gegen eine Verkürzung des Turnus. Doch die Apothekerkammer wies alle Widersprüche ab und berechnete dafür noch insgesamt 600 Euro.

Weil die Brunnen-Apotheke in Liederbach Ende Juni geschlossen hat, mussten die Dienste neu verteilt werden, auf nun noch 49 Apotheken im Bezirk. Allerdings erst ab diesem Jahr, denn die restlichen sieben Notdienste der Brunnen-Apotheke im Jahr 2022 hatte eine benachbarte Apotheke übernommen.

Mitte Oktober informierte die Kammer dann über die Umgruppierung der Apotheken im Notdienstkreis. Eine Notdienstgruppe entfiel, wodurch der täglich wechselnde 24er-Turnus ab dem Jahreswechsel auf einen täglich wechselnden 23er-Turnus gekürzt werden sollte.

Neuer Zuschnitt der Notdienstbezirke

Dagegen regte sich Widerstand bei den Apotheken. Ein Kronberger Apotheke legte zuerst Widerspruch gegen die geplante Neuregelung ein. Der Main-Taunus-Kreis sei eine sehr dicht besiedelte Gegend, die Kund:innen hätten kurze Wege zu vielen Notdienstapotheken, so sein Argument. Der verkürzte Turnus sei nicht mehr zeitgemäß – und im Hinblick auf die aktuelle berufspolitische Situation auch nicht mehr angemessen.

Nach der Berechnung lassen sich – mit einer einzigen Ausnahme – aus jeder Gemeinde des Kreises mindestens zehn Apotheken innerhalb von 15 Straßenkilometern erreichen. In anderen Bundesländern seien bereits Neuregelungen getroffen worden, mit deutlich längeren Anfahrtswegen für die Kund:innen.

Nachdem die Kammer allgemein über den Widerspruch informiert und gleichzeitig die sofortige Vollziehung der neuen Dienstbereitschaftsregelung verkündet hatte, schlossen sich weitere Apotheken dem Protest an und forderten teilweise eine generelle Neuordnung des Notdienstkreises. Insgesamt sind es acht Apothekeninhaber:innen im Dienstbereitschaftskreis Bad Soden.

Obwohl einige Widersprüche zu spät eingegangen waren, hat die Kammer alle Fälle angenommen und zusammen entschieden. Inhaltlich drangen die Apotheker:innen aber nicht durch: Die Verkürzung des 24er- auf einen 23er-Turnus bleibe auch nach nochmaliger Überprüfung bestehen. Entsprechend der Kostensatzung wurde allen acht Beschwerdeführer:innen eine Gebühr von jeweils 75 Euro in Rechnung gestellt.

Arzneimittelversorgung vs. Arbeitsbelastung

Zur Begründung legt die Kammer ausführlich dar, was es mit der Notdienstregelung auf sich hat. So gehe § 23 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Grundsatz von der ständigen Offenhaltungs- und Anwesenheitspflicht aus, von der es lediglich Ausnahmen gebe. „Es ist insoweit daran zu erinnern, dass die Dienstbereitschaft gerade eine berufstypische Pflicht des Apothekers darstellt und es sich bei dieser um einen Aspekt handelt, der sämtlichen Abwägungen, Anordnungen und Planungsvorhaben in gleicher Weise zugrundezulegen ist, wie der Anspruch der Bevölkerung auf Gewährleistung einer Arzneimittelversorgung in einer den Kunden zumutbaren Weise. Dem gegenüberzustellen ist das berechtigte Interesse der Apothekenleiter/innen an Schließungs- und Abwesenheitszeiten und einem Schutz vor übermäßiger Arbeitsbelastung und der Reduzierung finanzieller und personeller Belastungen.“

Die Kammer habe zwar einen Entscheidungsspielraum, müsse dabei aber stets den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Das sei hier geschehen. Die Verkürzung des Turnus habe nur eine geringe Zusatzbelastung der Apotheken zufolge. „Konkret sind von den betroffenen Apotheken nun jährlich statt 15,2 Notdienste 15,9 Notdienste zu versehen.“

Finanzielle oder personelle Belastung lässt die Kammer nicht gelten, dies sei ein „rein wirtschaftlicher Aspekt“. Und weiter: „Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Apothekers, ausreichend Personal für den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke zu beschäftigen. Die grundsätzliche ständige Dienstbereitschaft gehört zu den berufstypischen Pflichten des Apothekenbetreibers und da- mit auch zu den allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs.“

Kammer kündigt Änderung an

Im Übrigen sei auch der 23-Turnus weit hinter dem hessenweiten Durchschnitt, der nämlich in einem 12er-Turnus bestehe. „Es fehlt damit an Anhaltspunkten, die für eine Beibehaltung des 24er-Turnus sprechen. Erst recht besteht aber kein Bedürfnis nach einer Verlängerung des Turnus oder einer völligen Neuordnung der Notdienstbezirke.“

Das Schreiben der Rechtsabteilung der Kammer datiert auf den 10. Februar. Zwischenzeitlich hat sich Kammerpräsidentin Ursula Funke in einem Schreiben an die Mitglieder gewandt und angekündigt, dass das aktuelle Notdienstsystem auf dem Prüfstand stehe.

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