Mecklenburg-Vorpommern

Neuer Notdienstplan: „Mir fällt ein Stein vom Herzen“

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Berlin -

Seit dem 1. Januar gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für den Apothekennotdienst. Für die Bevölkerung muss nunmehr eine dienstbereite Apotheke im Umkreis von maximal 35 Kilometern erreichbar sein – bisher waren es 25 Kilometer. Statt fester Kreise wird der Notdienst nun mithilfe von Geodaten und KI verteilt. Durch die Neuordnung werden nun auch Apotheken in kleinen Orten an den Notdiensten beteiligt, die bisher davon befreit waren. Jacqueline Diem, Inhaberin zweier Apotheken in der Kleinstadt Parchim, spricht von einer enormen Entlastung.

Insgesamt gibt es in Parchim fünf Apotheken – damit erfüllt die Stadt die Mindestanzahl an Betrieben, um Vollnotdienste zu leisten. Die kleineren Ortschaften im Umland haben deutlich weniger Apotheken und waren deshalb bislang lediglich zu Teilnotdiensten verpflichtet.

150 Notdienste pro Jahr

Für die Apotheken in Parchim war das bislang enorme Mehrbelastung. „Ich habe in einer Apotheke 77 Vollnotdienste, mit der anderen noch einmal rund 70“, erzählt Diem. Insgesamt summiere sich dies auf knapp 150 Notdienste pro Jahr. Diem berichtet, sie habe die Belastung fast alleine getragen.

Schon vor der Notdienstreform habe sie sich dafür ausgesprochen, wenigstens die nächstgelegende Ortschaft Lübz mit in den Kreis aufzunehmen, um für Entlastung zu sorgen. Doch der Ort sei mit 15,1 km Entfernung nach der alten Regelung knapp zu weit entfernt gewesen.

Mit der Neuregelung gebe es nun keine klassischen Kreise mehr – die Notdienste werden mittels KI und Geodaten verteilt. Damit werden nun auch die Apotheken in den kleineren Ortschaften herangezogen. Weiterhin werden laut Kammer Apotheken die Versorgung mit der Durchführung von Teildiensten ergänzen.

Für Diem bedeutet die Neuregelung eine enorme Entlastung. Statt knapp 150 hat sie nach dem neuen Plan künftig noch 76 Vollnotdienste – 38 pro Apotheke. „Mir fällt ein Stein vom Herzen“, sagt sie.

Kein personeller Vorteil mehr

Dies sei auch ein Vorteil bei der Personalgewinnung: Vor der Neuregelung hätten die kleinen Ortschaften einen klaren Standortvorteil gehabt, da die Apotheken dort von Vollnotdiensten befreit waren. „Mit der Neuregelung gibt es nun keinen personellen Vorteil für die kleineren Ortschaften mehr“, so Diem.

Auch die Wege für die Patienten würden mit der neuen Regelung nicht zwingend länger: Gerade in den kleineren Ortschaften führe die Reform dazu, dass die Bewohner im Notfall gelegentlich sogar direkt in ihrem Ort eine dienstbereite Apotheke vorfinden. „Die Patienten aus den umliegenden kleineren Ortschaften mussten schließlich auch immer nach Parchim fahren; teilweise hatten wir sogar Menschen aus Brandenburg bei uns.“

Sie hofft zudem auf ein Umdenken und mehr Verständnis der Menschen für die Leistungen der Apotheke: „Vielleicht denken die Leute jetzt auch einmal darüber nach, was ein Notfall ist und was nicht.“

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