„Möge niemand sonst diesen Weg gehen müssen“

Nach drei Jahren: Apothekerin erhält Approbationsurkunde

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Berlin -

Fatma Balla musste drei Jahre lang auf ihre deutsche Approbationsurkunde warten. Nach langem Hin und Her und einer Anzeige wegen Betrugsverdachts, ist das Dokument nun endlich eingetroffen. „Möge niemand sonst diesen Weg gehen müssen.“

Für Balla ist nach drei Jahren der Kampf um ihre deutsche Approbationsurkunde endlich zu Ende gegangen. „Ich habe alles für diese Approbation gemacht, so wie jeder andere auch“, sagte sie bereits Ende 2024. Sie habe immer so gearbeitet, wie sie es durfte, und sehr viel Geld für jeden einzelnen Schritt in Deutschland bezahlt. „Ich möchte endlich auch als Apothekerin behandelt werden“

Das hat Balla nun erreicht. „In diesem Fall haben Wahrheit und Fairness gesiegt. Möge niemand sonst diesen Weg gehen müssen.“

In ihrem aktuellen Job spielt ihre Approbationsurkunde zwar keine Rolle, in die Apotheke will Balla derzeit nicht. „Aber vielleicht ändert sich meine Meinung in ein paar Jahren. Vielleicht möchte ich irgendwann in Teilzeit in der Apotheke arbeiten oder Notdienste übernehmen.“ Und das gehe ohne Approbation eben nicht.

Wie konnte es so weit kommen?

Die in Albanien geborene Apothekerin hat in Italien Pharmazie studiert und einen italienischen Pass. Damit hätten die Probleme wohl bereits ihren Anfang genommen, schätzte sie schon Ende 2024. Ihre Vermutung: Die zuständige Behörde habe einiges durcheinandergebracht und sie deshalb nicht wie eine EU-Bürgerin behandelt.

Da sie die Absicht hatte, langfristig in der Bundesrepublik zu bleiben, wollte Balla von Anfang an alles richtig machen. „Ich habe gefragt, ob es notwendig ist, in Italien auch das Staatsexamen zu machen. Mir wurde gesagt, dass das nicht nötig sei, weil ich ja in Deutschland arbeiten möchte“, erinnert sie sich. Im Mai 2023 wurde ihr jedoch erklärt, dass sie das Staatsexamen doch benötige. „Also bin ich nochmal nach Italien geflogen, habe das Examen geschafft und bin nach drei Tagen wieder zurück nach Deutschland gereist.“

Wechsel in die Industrie

Im November 2023 legte sie erfolgreich die Fachsprachprüfung ab. Nach Bestehen arbeitete Balla unter Aufsicht eines Apothekers, vergleichbar wie Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), PTA und PKA.

Im Zuge des Anerkennungsverfahrens reichte sie zwischen Juni 2023 und August 2024 verschiedene Unterlagen bei der Behörde ein. Darunter war – wie gefordert – ein von ihrer damaligen Arbeitgeberin ausgestelltes Zwischenzeugnis. Allerdings fehlte auf dem Dokument versehentlich ein Ausstellungsdatum. Nach der dreimonatigen Bearbeitungsfrist durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) erhielt die Pharmazeutin dann zunächst die befristete Arbeitsgenehmigung unter Aufsicht.

Diese galt genau für ein Jahr – bis zum 17. November 2025. Balla wechselte dann in die Industrie – hielt aber an dem Vorhaben, ihre Approbationsurkunde zu erhalten, fest.

Anzeige wegen Betrugsverdachts

Drei Monate später traf dann ein gelber Brief ein. Der Grund: Das HLfGP hatte aus dem undatierten Zeugnis den Schluss gezogen, dass Balla in einem Zeitraum ohne Approbation den Apothekerberuf ausgeübt und dadurch einen unzutreffenden Eindruck über ihren rechtlichen Status erweckt hatte. „Soweit ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, muss das HLfGP die Staatsanwaltschaft informieren“, erklärte die Behörde auf Nachfrage.

Ohne vorherige inhaltliche Klärung oder Rückfrage erstattete das HLfGP daraufhin Strafanzeige und leitete sämtliche Unterlagen an Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Zusätzlich erhielt Balla ein Schreiben des Gerichts in Darmstadt, in dem ihr aufgrund des im Raum stehenden Betrugsvorwurfs sogar ein Berufsverbot angedeutet wurde.

Im Zuge dessen engagierte sie einen Anwalt aus Köln, dem die Sachlage vertraut war. „Ohne ihn hätte ich den Fokus verloren“, sagt Balla heute. Schnell stellte sich daraufhin heraus, dass weder ein Täuschungsvorsatz noch eine unzulässige Berufsausübung vorgelegen hatten. Das Strafverfahren wurde im Januar eingestellt.

Das Ende einer Odyssee

Tatsächlich meldete sich die Behörde Ende Januar proaktiv bei der Pharmazeutin und teilte ihr mit, dass die Urkunde schnellstmöglich zugeschickt werde. Das bestätigt das HLfGP auf Nachfrage: „Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens werden die Antragsverfahren fortgesetzt, sodass die Urkunden zeitnah ausgestellt werden können.“

Daran hat sich die Behörde gehalten. Für Balla ist es das Ende eines jahrelangen Kampfes. „Ich habe gelernt: Es wird wieder hell, auch wenn man es im Dunkeln kaum glaubt.“

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