Zyprexa

Keine Entschädigung für Apotheken

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Der Pharmakonzern Lilly verhandelt derzeit mit diversen Generikaherstellern über Schadenersatzleistungen für die Umsätze, die ihm durch die vorübergehende generische Konkurrenz des Neuroleptikums Zyprexa (Olanzapin) verloren gegangen sind. Auch die Apotheken haben im Bereich des 3-prozentigen Zuschlags weniger verdient, wenn sie das günstige Generikum anstelle des hochpreisigen Originals abgegeben haben. Eine Entschädigung der Apotheker ist aber offenbar nicht vorgesehen.

Bei der teuersten Packung lag der Abgabepreis laut Branchenverband Pro Generika für Zyprexa bei 899,41 Euro; das preisgünstigste Generikum kostete 286,54 Euro. Das Apothekenhonorar lag also bei 8,10 Euro zuzüglich 21,78 Euro für Zyprexa beziehungsweise 6,78 Euro für das Generikum.

Die Generikahersteller sehen sich nicht in der Pflicht, die entgangene Vergütung zu erstatten: Ersatzzahlungen gebe es nur für direkt entstandene Schäden, zu denen die Umsatzausfälle bei Lilly zählten, sagte ein Sprecher von Pro Generika gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Vergütung der Apotheker sei hingegen gesetzlich geregelt, der entstandene Schaden deshalb nur indirekt.

Die Apotheker beurteilen die Lage offenbar ähnlich: Im Fall Zyprexa gebe es keine Ansprüche, sagte ein Sprecher der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) werde deshalb keine Verhandlungen aufnehmen.

Über die Höhe der Generikaumsätze oder die Ausfälle bei Lilly machen die Parteien nichts bekannt. Um den zu zahlenden Schadenersatz gering zu halten, haben sich die Generikahersteller jedoch Zahlen und Argumente bereit gelegt: Es sei nicht zu erwarten, dass die Krankenkassen den geleisteten Herstellerrabatt zurückzahlen werden. Diesen Posten wollen die Hersteller deshalb in den Verhandlungen heraus rechnen.

Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember den Patentschutz für Zyprexa wieder hergestellt. Seit 2007 hatte es jedoch bereits Olanzapin-Generika auf dem Markt gegeben, die nun bis 2011 nicht mehr vertrieben werden dürfen.

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