Markenrechte

Kampf um die „Bärentaler“

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Elefanten-Taler, Ahorn-Taler, Paracelsus-Taler: Zur Kundenbindung nutzen viele Apotheken ein Rabattsystem mit Sammelmarken. Zumindest Bären-Apotheken sollten dabei vorsichtig sein, denn die Marke „Bärentaler“ ist rechtlich geschützt. Der Rechteinhaber, die Firma Alpenland Pharma (Alpenland-Fruchtsaftbären, Blue essentials, Euviril), scheint durchaus gewillt, seine Ansprüche notfalls vor Gericht zu verteidigen: Unlängst haben mehrere Bären-Apotheken Unterlassungsaufforderungen von Alpenland Pharma erhalten. Die Firma droht zudem mit Schadensersatzklagen.

Die Apotheker werden aufgefordert, die Marke Bärentaler nicht weiter zu verwenden und über die erzielten Gewinne Auskunft zu geben. „Ich kann doch nicht über Nacht mein Kundenbindungsprogramm umstellen“, sagte ein betroffener Apotheker gegenüber APOTHEKE ADHOC. Wie viele seiner Kollegen arbeite er seit Jahren mit den Talern - bislang ohne Probleme. Er kann das Vorgehen von Alpenland Pharma nicht verstehen. „Bei uns geht es um ein lokal begrenztes System zur Kundenbindung. Wir sind doch gar keine Konkurrenz zu Alpenland“, so der Apotheker.

Das sieht der Hersteller anders: „Wenn sich ein Unternehmen heute ein Markenrecht sichert, ist das kein Hobbythema. Wir stehen hier ganz klar im Wettbewerb mit den Apotheken“, sagte Geschäftsführer Lutz Kortmann gegenüber APOTHEKE ADHOC. Details zum eigenen Kundenbindungssystem wollte er noch nicht verraten. „Fakt ist, dass wir die Bild- und Wortmarke geschützt haben. Derzeit überprüfen wir im Markt, wo es Verletzungen dieser Marke gibt“, so Kortmann.

Angst vor dem Zorn seiner Kunden - immerhin werden die Alpenland Frucht-Saft-Bären apothekenexklusiv vertrieben - hat Kortmann nicht. Ohnehin würden nur wenige Apotheken die Marke Bärentaler nutzen. Im Einzelfall ließe sich auch über eine Lizenzierung der Marke nachdenken, sagte Kortmann.

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