Trotz Absenkung der Vergütung

Impfzertifikate: Zwischenabrechnung nicht nötig

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Berlin -

Ab sofort erhalten die Apotheken nur noch 6 anstatt 18 Euro für die Erstellung eines Impfzertifikates. Eine Zwischenabrechnung sei allerdings nicht nötig, informieren die Verbände.

Die neue Vergütungsregelung von 6 anstatt 18 Euro ist heute in Kraft getreten. Obwohl die Umstellung mitten im laufenden Monat erfolgte, ist eine Zwischenabrechnung nicht nötig. „Die derzeitig geltenden Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert“, informiert etwa der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV).

Ab morgen können die Apotheken auch Genesenenzertifikate ausstellen. Diese werden ebenfalls mit 6 Euro pro Zertifikat vergütet. Der Kunde/die Kundin muss den Personalausweis, den Impfpass mit der einmaligen Impfung und den Bescheid des positiven PCR-Tests vorlegen. Dann kann die Apotheke einen entsprechenden QR-Code generieren. Dieser wird genauso wie die bisherigen QR-Codes in die App eingelesen.

Auch zu einer häufigen Fehlermeldung gibt es neue Auskünfte: Erscheint der Hinweis „Der QR-Code wurde nicht erkannt. Der QR-Code gehört nicht zu einem digitalen Zertifikat der EU“, liegt die Ursache laut LAV häufig im fehlenden Passwort-Schutz des Mobiltelefones (Pincode, Fingerabdruck, Gesichtserkennung).

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