Überweisergeschäfte

Hexal streicht Apotheken-Rabatte

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Berlin -

Der Generikakonzern Hexal streicht bei Überweisergeschäften die Rabatte: Mehrere Rabattarzneimittel können Apotheken ab sofort nicht mehr günstiger direkt beim Hersteller bestellen und sich über den Großhandel liefern lassen. Hexal begründet die Konditionenkürzung mit den wirtschaftlichen Folgen der Rabattverträge. Die Maßnahme sei aber auf sehr wenige Wirkstoffe beschränkt, betont ein Sprecher. Betroffen sind demnach Arzneimittel, für die Hexal Rabattverträge mit der Barmer GEK oder der AOK geschlossen hat.

 

Konkret geht es um das Kombinationspräparat MetoHexal Succ comp (Metoprololsuccinat/Hydrochlorothiazid), das Schmerzmittel Diclac (Diclofenac), die Inhalationslösung SalbuHexal (Salbutamol) und UDC Hexal (Ursodeoxycholsäure). Betroffen sind jeweils die PZN mit Rabattvertrag.

Bei bundesweit ausschreibenden Kassen sei der Preiswettbewerb besonders hoch, argumentiert Hexal: „Daher halten wir in diesen Fällen die Gewährung von Rabatten im Überweisungsgeschäft für wirtschaftlich nicht vertretbar“, heißt es beim Hersteller.

Wegen der negativen Auswirkungen der Rabattverträge nehme Hexal ohnehin nur punktuell an Ausschreibungen der Krankenkassen teil, so der Sprecher. Tatsächlich beteiligt sich der Konzern an den Rabattrunden hauptsächlich mit seiner Tochterfirma 1A. „Von diesen Ausschreibungen und Rabattverträgen profitieren nur die Kassen – zu Lasten der Arzneimittelhersteller und ihrer Marktpartner, vor allem der Apotheker“, so der Sprecher.

 

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