In einem seiner vergangenen Notdienste musste Inhaber Bassam Haj Ahmad mit einem Patienten diskutieren, weil er angeblich das falsche Wasser für das Anmischen eines antibiotischen Saft benutzte.
Ein Notdienst in der Rats-Apotheke in Arnum-Hemmingen ließ Haj Ahmad ratlos zurück. „Ich sollte einem Vater, der am Sonntag ein Arzneimittel für sein Kind benötigte, einen Gefallen tun“, berichtet er. „Verordnet war ein antibiotischer Saft in Pulverform. Diesen muss man vor der Verabreichung zunächst anfertigen“, so der Inhaber. „Damit das kranke Kind so schnell wie möglich die erste Dosis erhalten konnte, bot ich ihm auf dessen Nachfrage an, den Saft für ihn in der Apotheke herzustellen.“
Als Haj Ahmad mit der fertigen Lösung wieder an die Notdienstklappe tritt, fragte ihn der Vater des Kindes jedoch, welches stille Wasser er für den Saft genommen habe. „Er wollte die Marke wissen, ich sagte ihm, dass es stilles Wasser aus dem Lidl war“, so Haj Ahmad. „Dann wollte er den Saft nicht nehmen“, ärgert er sich. „Er machte mir klar, dass es nur stilles Wasser von Penny sein darf.“
Was ihn ebenfalls irritierte: „Während unserem Gespräch fütterte der Vater das Kind mit Chips.“ Es folgte eine lange Diskussion. „Der Vater forderte vehement das Rezept zurück und ich sollte den extra für das Kind angefertigten Saft vernichten.“ Es komme nun wirklich nicht auf die Marke des Wassers an, stellt Haj Ahmad klar. Darüber brauche man eigentlich nicht zu diskutieren. Aber: „Da ich deswegen nicht die Polizei rufen wollte, habe ich ihm das Rezept gegeben und den Saft vernichtet“, so Haj Ahmad.
Das Anmischen des Trockensaftes ist eine Dienstleistung der Apotheke, die nicht per Sonder-PZN abgerechnet werden kann. Auch dann nicht, wenn der/die Ärzt:in auf dem Rezept vermerkt, dass der Trockensaft in der Apotheke hergestellt werden soll. Bei der Zubereitung handelt es sich nicht um eine Rezeptur, auch wenn theoretisch eine Suspension angefertigt wird. Es ist lediglich eine Dienstleistung, die wie die Beratung bei der Arzneimittelabgabe mit den Aufschlägen der Arzneimittelpreisverordnung abgegolten ist.
Bei der Herstellung lauern verschiedene Fehler. Los geht es mit dem richtigen Wasser.Beispielsweise kann zu warmes Wasser verwendet oder mit zu viel oder zu wenig Flüssigkeit aufgefüllt werden. Weiter geht es mit dem Pulver: Wird das Pulver vor der Zugabe von Wasser nicht aufgelockert oder im Anschluss nicht richtig geschüttelt, können sich Fehler beim Endprodukt ergeben.
Die Sache mit dem Strich: Wird bis zur Markierung mit Leitungswasser aufgefüllt, muss der Blickwinkel stimmen. Es darf nicht von oben oder unten auf die Linie geguckt werden. Korrekt ist die Betrachtung in einem Winkel von 45 Grad. Fehler können auch bei der Dosierung auftreten. Vielen Trockensäften liegt ein Dosierlöffel bei. Allerdings ist das Abmessen der benötigten Menge mithilfe eines Dosierlöffels fehleranfällig und ungenau. Dosierspritzen gewährleisten eine genauere Abmessung und sollten bevorzugt verwendet werden.
Vor jeder Anwendung ist die Suspension aufzuschütteln!