Fehler nach IT-Umstellung

Ersatz-IK: KKH pocht auf Rabattverträge

, Uhr
Berlin -

Bei der KKH werden wegen fehlender Daten in der Warenwirschaft keine Rabattverträge ausgewiesen. Die Kasse räumt ein, dass eine interne IT-Umstellung der Grund für den Fehler ist. Ab Mitte Februar soll die Meldung korrekt sein, bis dahin sollen Apothekenteams ein IK manuell eingeben. Retaxationen schließt die Kasse jedoch aus.

In Apotheken wird in der Warenwirtschaft bei der KKH kein Rabattvertrag angezeigt. Die Kasse erklärt, dass es zum Meldedatum am 1. Februar durch eine IT-Umstellung zu einer unvollständigen Meldung der Rabattarzneimittel in dem ABDA-Artikelstamm gekommen sei. „Hierbei wurden zwei relevante IK nicht korrekt an die Abdata übermittelt. Dadurch kann es zu Problemen in der Apotheke vor Ort kommen, sofern diese beiden IK zum Beispiel auf der eGK der Versicherten vermerkt sind.“

Tatsächlich wunderte man sich in Apotheken, warum bei der manuellen Rezeptkontrolle auf Nachfrage des Rechenzentrums keine Erklärung für die Nichtnutzung des Rabattvertrags angegeben worden sei. Apotheker fürchteten Retaxationen.

Die Kasse verweist darauf, dass gemeinsam mit der ABDATA am Mittwoch sichergestellt worden sei, „dass die korrekte Meldung Mitte Februar 2026 wieder erfolgt“. Die KKH bittet die Apotheken bis dahin um Mithilfe: Sie sollten aktiv das IK 100175502 der KKH nutzen, für welches die Rabattverträge ordnungsgemäß hinterlegt seien. „Durch manuelle Nutzung des IK 100175502 ist sichergestellt, dass Versicherte kein abweichendes Arzneimittel erhalten und die Kontinuität der Versorgung innerhalb der Rabattarzneimittel gewährleistet ist.“

Keine Retax-Gefahr für Apotheken

Zu Retaxationen werde es nicht kommen, heißt es von der KKH: „Sofern aktuell in der Apotheke für die betroffenen IK eine Abgabe gemäß Rahmenvertrag und nicht Rabattvertrag erfolgt, wird es auch zu keiner Retaxation aufgrund der Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln kommen.“

Zuvor betonte bereits Matthias Zimmermann, Leiter der Abdata bei der Avoxa, dass sich die Apotheken keine Sorgen machen müssten: Wenn keine Rabattverträge gemeldet seien, müssten die Apotheken nach Rahmenvertrag beliefern. Diese Lesart teilten auch mehrere Apothekerverbände, die ihre Mitglieder bereits informiert hätten: Abgegeben werde nach Datenlage. Wenn keine Verträge gemeldet seien, seien auch keine Retaxationen zu befürchten.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
G-BA-Beschluss nicht beanstandet
Biosimilar-Austausch: BMG gibt grünes Licht
Mehr aus Ressort
„Wir haben nichts mehr zu verschenken“
Rabattcoupons von Mitbewerbern: Apotheke zieht mit