Kommentar

Der Bagatell-Fallstrick

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Das Arzneimittelpreisrecht sticht: Die Apothekerkammern dürfen sogar „Bagatell-Taler“ verbieten. Mit Strenge können die Behörden die vom Gesetzgeber gewollten einheitlichen Arzneimittelpreise verteidigen. Aber zu einem hohen Preis: Den deutschen Apothekern wird wieder der viel zitierte Spieß kürzer geschlagen, den der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner wettbewerbsrechtlichen Klausel gerade auf einheitliches Maß bringen wollte.

Denn DocMorris, die Schwester aus Venlo oder Schleckers Vitalsana liegen derzeit noch außerhalb des deutschen Rechts und auch künftig - unterhalb der Bagatellgrenze - außerhalb der Reichweite der hiesigen Behörden. Es werden noch Wetten angenommen, ob die niederländische Aufsicht es den eigenen Leuten untersagen wird, andernorts zumindest mit Minirabatten gute Geschäfte zu machen. Warum sollten sie auch?

Die Berufsorganisationen stehen damit vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder sie geben ihre Vorstellungen vom Sinn des Preisrechts auf, damit sich die Apotheken im Rabattkampf wehren können. Oder sie bleiben hart und verbieten es der eigenen Mannschaft mit Stollen zu spielen, nur damit sich keiner verletzt.

Wenn die niederländischen Behörden das deutsche Arzneimittelrecht nicht mit gleicher Strenge durchsetzen wie die deutschen, wird aus einer rechtlichen schnell eine behördliche Inländerdiskriminierung. Auch die Krankenkassen sind gefragt: Vielleicht wollen sie ja doch einmal Schiedsrichter sein und bei unfairem Spiel tatsächlich abpfeifen: DocMorris etwa wirbt noch immer mit Barrabatten jenseits der Bagatellgrenze - trotz Rahmenvertrag und BGH-Urteil.

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