Rabattverträge

DAK forscht nach Phantomrezepten

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Berlin -

Die DAK fragt derzeit bei Apotheken die Umsetzung ihres Rabattvertrags zu Cefaclor ab. Rabattpartner für das Antibiotikum ist unter anderem der Hersteller Dr. Friedrich Eberth. Das mittelständische Unternehmen hatte die Kasse darauf hingewiesen, dass erheblich mehr Packungen abgerechnet als tatsächlich verkauft wurden. Die Nachforschungen der DAK sind höflich, aber nicht besonders zielgerichtet.

 

Die Apotheken sollen eine Selbsterklärung abgeben, ob sie die im April und Juni 2011 abgerechneten Cefaclor-Packungen wirklich abgegeben haben. Offenbar wurde die Abfrage maschinell erstellt, denn die Kasse spürt auch einzelnen Packungen nach – und legt sogar einen Freiumschlag bei.

„Es besteht die Vermutung, dass Apotheken den Rabattpartner auf das Rezept drucken, aber ein anderes Arzneimittel abgeben. Das würde den Tatbestand des Betrugs erfüllen“, sagt ein DAK-Sprecher. Er betont aber, dass man die Apotheken nicht unter Generalverdacht stelle. „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich die Apotheken an die Rabattverträge halten. Das zeigen auch unsere Erfahrungen“, so der Sprecher. Auch bei der Recherche setzt die DAK auf die Ehrlichkeit der Apotheker: Lieferscheine oder sonstige Belege verlangt die Kasse nicht.

Wegen falsch bedruckter Rezepte hatten die Apotheken zuletzt Ärger mit der AOK: Weil sie im Juni und Juli Metoprolol-Succinat von Betapharm abgerechnet hatten, obwohl das Präparat noch gar nicht verfügbar war, hatte die Kasse mit hohen Strafzahlungen gedroht. Aufgefallen war die Sache, als die AOK Herstellerabschläge von Betapharm verlangt hatte.

Auch Dr. Friedrich Eberth soll nach Angaben von Geschäftsführer Paul Pach Rabatte für rund doppelt so viele Arzneimittel zahlen als tatsächlich verkauft wurden. Betroffen seien auch Rabattverträge bei anderen Kassen. Pach will den Ball aber flach halten. Um große Summen gehe es nicht. Aus seiner Sicht hätte es genügt, Apotheken anzuschreiben, die besonders auffällig waren.

 

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