JN.1 Virusvariante

Covid-Impfstoffe: Ab August bestellbar

, Uhr
Berlin -

Die Auslieferung der an JN.1 angepassten Covid-19-Impfstoffprodukte steht kurz bevor. Arztpraxen können demnach den Impfstoff bei Apotheken bis zum 6. August bestellen. Die Auslieferung startet ab dem 12. August.

Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (Zepai) teilte mit, dass die Auslieferung der vom Bund beschafften, an JN.1 angepassten Covid-19-Impfstoffprodukte Comirnaty des Herstellers Biontech kurz bevor steht.

Folgende Impfstoffe können ab dem 6. August bei den Apotheken bestellt werden:

  • Comirnaty JN.1 für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren 30 μg/Dosis Injektionsdispersion (graue Kappe, 6 Dosen pro Vial) Comirnaty JN.1 für Kinder (5 bis 11 Jahre) 10 μg/Dosis Injektionsdispersion (blaue Kappe, 6 Dosen pro Vial)
  • Comirnaty JN.1 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 μg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (gelbe Kappe, 3 Dosen pro Vial, ist zu verdünnen)

Comirnaty XBB.1.5

  • Mit der Markteinführung der an JN.1 angepassten Comirnaty-Impfstoffe wird die Auslieferung der an Omikron XBB.1.5 angepassten Comirnaty-Impfstoffe durch den Bund eingestellt. Sofern diese in Apotheken lagern, sind sie fachgerecht zu entsorgen.

Nuvaxovid XBB 1.5

  • Nuvaxovid XBB1.5 steht bis zum Ablauf der Haltbarkeit am 31. August 2024 zur Verfügung. Nach Ablauf der Haltbarkeit ist dieser Impfstoff ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Der an JN.1 variantenangepasste Impfstoff von Novavax wird erst im Herbst erwartet.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt besonders vulnerablen Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Zu den Gruppen gehören unter anderem Menschen ab 60 Jahren und solche ab 6 Monaten mit einer Grunderkrankung, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf einhergehe.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Hohe Nachfrage wegen Grippewelle
Ausreichend Grippe-Impfstoff vorhanden
BGH verhandelt Klage gegen Astrazeneca
Wann spricht man von einem Impfschaden?
Mehr aus Ressort
Übergangsfrist über BEEP verlängert
Wundbehandlung: Erstattung bis Ende 2026
Nacht- und Notdienstfonds
Q3: 535 Euro pro Notdienst

APOTHEKE ADHOC Debatte